Rechtsprechung
AG Elmshorn, 22.08.2014 - 49 C 58/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrsunfallsiegen.de
Verkehrsunfall - Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vogel.de (Kurzinformation)
Erforderliche Gutachterkosten sind zu erstatten - Ziel ist "möglichst vollständiger Schadenausgleich"
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Elmshorn, 22.08.2014 - 49 C 58/14
Der Geschädigte kann einen Sachverständigen mit der Schätzung der Schadenshöhe an seinem durch den Unfall beschädigten Pkw beauftragen und kann vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB den Ersatz der objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 11.02.2014, AZ.:VI ZR 225/13, juris Rn. 7 mit weiteren Nachweisen).Das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung verlangt jedoch vom Geschädigten nicht, zu Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (zu all diesem: BGH, Urteil vom 11.02.2014, AZ.:VI ZR 225/13, juris Rn. 7 mit weiteren Nachweisen).
Denn der Grundgedanke des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB ist immer noch, dass dem Geschädigten bei voller haftendem Schädiger ein möglichst vollständiger Schadensausgleich zukommen soll (BGH, Urteil vom 11.02.2014, AZ.:VI ZR 225/13, juris Rn. 7 mit weiteren Nachweisen).