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AG Elmshorn, 25.09.2009 - 51 C 97/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung des Kostenstreitwertes bei einer Unterhaltsklage bzw. bei einem kostenfreien Verfahren vor dem Sozialgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2009, 1357
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 17.02.1998 - 7 W 49/97
Beschwerde gegen die gerichtliche Abhängigmachung der Zustellung eines …
Auszug aus AG Elmshorn, 25.09.2009 - 51 C 97/09
Eine Partei, die zunächst vor einem unzuständigen Gericht geklagt hat, soll keinen Vorteil daraus ziehen, dass sie dort von der Zahlungspflicht befreit war (mit gleichem Ergebnis jedoch unter Bezug auf die älteren Vorschriften des § 111 GKG a.F. BGHZ 62, 174-179 und des § 65 GKG a.F. OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 291-292). - BGH, 21.02.1974 - II ZR 123/72
Kostenpflicht nach § 111 GKG
Auszug aus AG Elmshorn, 25.09.2009 - 51 C 97/09
Eine Partei, die zunächst vor einem unzuständigen Gericht geklagt hat, soll keinen Vorteil daraus ziehen, dass sie dort von der Zahlungspflicht befreit war (mit gleichem Ergebnis jedoch unter Bezug auf die älteren Vorschriften des § 111 GKG a.F. BGHZ 62, 174-179 und des § 65 GKG a.F. OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 291-292).