Rechtsprechung
   AG Emden, 23.05.2013 - 5 C 135/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41190
AG Emden, 23.05.2013 - 5 C 135/13 (https://dejure.org/2013,41190)
AG Emden, Entscheidung vom 23.05.2013 - 5 C 135/13 (https://dejure.org/2013,41190)
AG Emden, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 5 C 135/13 (https://dejure.org/2013,41190)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,41190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    DEVK zur Zahlung vollen zugesagten Schadensersatzes mit Urteil verurteilt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08

    Gesetzliche Haftpflichtversicherung: Abrechnungsschreiben des Versicherers mit

    Auszug aus AG Emden, 23.05.2013 - 5 C 135/13
    Schon ohne Berücksichtigung der mit Schreiben vom gleichem Tage gesondert erteilten Reparaturfreigabe (verbunden mit der abermaligen Bitte um Mitteilung seiner Bankverbindung) kann dieses Verhalten der Erstbeklagten unter Beachtung des Empfängerhorizonts aber nur dahin verstanden werden, dass sich die Erstbeklagte bezüglich ihrer Ersatzverpflichtung in der Weise bewusst festgelegt hat, dass die Haftungsfrage abschließend in der Weise geklärt werden sollte und sie mithin insoweit keine Einwendungen mehr erheben wollte, die ihr zu dieser Zeit bekannt waren oder mit denen sie zumindest rechnen musste (vgl. hierzu BGH, NJW 1973, S. 39; OLG Frankfurt, OLGR 2009, S. 362 f.), also dass sie die Haftungsfrage - und auch die Anspruchsberechtigung des Klägers - für die Zukunft, d. h. im Zuge der weiteren Schadensabwicklung dem Streit entziehen wollte.
  • BGH, 18.10.1972 - VIII ZR 110/71

    Abschluss eines Kaufvertrages mit einer schweizerischen Firma - Abschluss eines

    Auszug aus AG Emden, 23.05.2013 - 5 C 135/13
    Schon ohne Berücksichtigung der mit Schreiben vom gleichem Tage gesondert erteilten Reparaturfreigabe (verbunden mit der abermaligen Bitte um Mitteilung seiner Bankverbindung) kann dieses Verhalten der Erstbeklagten unter Beachtung des Empfängerhorizonts aber nur dahin verstanden werden, dass sich die Erstbeklagte bezüglich ihrer Ersatzverpflichtung in der Weise bewusst festgelegt hat, dass die Haftungsfrage abschließend in der Weise geklärt werden sollte und sie mithin insoweit keine Einwendungen mehr erheben wollte, die ihr zu dieser Zeit bekannt waren oder mit denen sie zumindest rechnen musste (vgl. hierzu BGH, NJW 1973, S. 39; OLG Frankfurt, OLGR 2009, S. 362 f.), also dass sie die Haftungsfrage - und auch die Anspruchsberechtigung des Klägers - für die Zukunft, d. h. im Zuge der weiteren Schadensabwicklung dem Streit entziehen wollte.
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus AG Emden, 23.05.2013 - 5 C 135/13
    Das vertraglich bestätigende (deklaratorische) Schuldanerkenntnis ist als ein im BGB nicht geregelter Vertragstyp neben dem konstitutiven Schuldanerkenntnis i.S.d. § 781 BGB und einem Anerkenntnis, das keinen rechtsgeschäftlichen Willen verkörpert, allgemein anerkannt (vgl. nur BGHZ 66, S. 250 ff.; Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl. 2012, § 781 BGB Rz. 3; Prütting/Buck-Heeb, BGB, 7. Aufl. 2012, § 781 BGB Rz. 9, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 116/97

    Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung

    Auszug aus AG Emden, 23.05.2013 - 5 C 135/13
    Bei der Ermittlung des zum Ausdruck gebrachten Parteiwillens ist dabei auf den erkennbar mit dem Anerkenntnis verfolgten Zweck, die beiderseitige Interessenlage im konkreten Fall und die allgemeine Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses abzustellen (vgl. hierzu u.a. BGH, NJW 1999, S. 418).
  • BGH, 19.09.1963 - III ZR 121/62
    Auszug aus AG Emden, 23.05.2013 - 5 C 135/13
    Zugleich wird beim bestätigenden Schuldanerkenntnis regelmäßig die Verwirklichung der Forderung von möglicherweise bestehenden Einwendungen oder Einreden befreit (vgl. hierzu BGH, NJW 1963, S. 2316; OLG Frankfurt, OLGR2009, S. 362 f.).
  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

    Auszug aus AG Emden, 23.05.2013 - 5 C 135/13
    Vor den benannten Erklärungen der Erstbeklagten bestand nämlich zumindest eine subjektive Ungewissheit über das Bestehen und die Höhe einer Haftung der Beklagten für den Verkehrsunfall vom 14.10.2012 (vgl. hierzu BGH, NJW 1995, S. 960 f.), da nicht feststand, ob - und mit welchem Haftungsanteil - die Erstbeklagte den unfallbedingten Schaden des Klägers regulieren werde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht