Rechtsprechung
AG Emmendingen, 08.07.2014 - 5 Cs 350 Js 30429/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- RA Kotz
Äußerung "Das ist doch Korinthenkackerei!" ist nicht strafbar
- kanzlei-kotz.de
Äußerung
- Justiz Baden-Württemberg
Art 5 Abs 1 GG, § 185 StGB, § 194 StGB
Strafverfahren wegen Beleidigung: Bezeichnung eines Gemeindebediensteten durch einen Autofahrer als "Korinthenkacker"; Berücksichtigung des Grundsatzes der Meinungsfreiheit beim Kampf ums Recht - RA Kotz
Korinthenkackerei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"Korinthenkackerei" zu Vollzugsbeamten straffrei
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Korinthenkackerei ist keine Beamtenbeleidigung!
- strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
"Das ist doch Korinthenkackerei!” - keine strafbare Beleidigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Das ist doch Korinthenkackerei ist keine strafbare Beleidigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Äußerung "Das ist doch Korinthenkackerei!" ist bei Streit um Knöllchen keine Beamtenbeleidigung - Benutzung starker und eindringlicher Ausdrücke zur plastischen Darstellung einer Rechtsposition von Meinungsäußerungsfreiheit umfasst
Wird zitiert von ...
- AG Emmendingen, 19.03.2015 - 5 Cs 350 Js 25962/13
Beleidigung: Mehrdeutige, provokante Äußerung gegenüber einem …
Von besonderer Bedeutung war insoweit, dass die verfahrensgegenständliche Äußerung im Vorfeld eines Bußgeldverfahrens im sogenannten "Kampf ums Recht" getätigt worden ist (vgl. dazu jüngst AG Emmendingen, Urt. v. 08.07.2014, JuS 2015, 81 ff mit Anm. Hecker und mwN) und die Äußerung ausschließlich an die Vertreter der zuständigen Bußgeldbehörde gerichtet war, ohne dass sie nicht am Verfahren beteiligten Personen zur Kenntnis gelangen konnte.