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AG Emmendingen, 24.04.2020 - 8 C 65/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- versicherungsrechtsiegen.de
Wohngebäudeversicherung - Ersatz Baumbeseitigungskosten nach Sturm
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Baumbeseitigung nach einem Sturm: zahlt die Wohngebäudeversicherung?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 161/14
Ansprüche des Mieters wegen Legionellen im Trinkwasser
Auszug aus AG Emmendingen, 24.04.2020 - 8 C 65/18
Erforderlich und ausreichend ist vielmehr ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (…BGH BeckRS 2019, 19211 Rn. 27; NJW 2015, 2111 Rn. 11). - BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02
Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur …
Auszug aus AG Emmendingen, 24.04.2020 - 8 C 65/18
Jedoch hat sich infolge der seitens der Beklagten in ihren vorprozessualen Schreiben erklärten ernsthaften und endgültigen Weigerung, die Versicherungsleistung zu erbringen, die konkludent auch die Weigerung umfasst, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu übernehmen, der zunächst bestehende Freistellungsanspruch des Klägers in einen Zahlungsanspruch umgewandelt (vgl. BHG NJW 2004, 1868 ff.). - OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 3 U 144/06
Betriebshaftpflichtversicherung: Regress der Berufsgenossenschaft bei einem …
Auszug aus AG Emmendingen, 24.04.2020 - 8 C 65/18
Bei natürlicher Betrachtungsweise setzt das "Umstürzen" eines Baumes voraus, dass der Baum entweder entwurzelt wird oder der Baumstamm insgesamt abbricht (vgl. auch LG Wiesbaden ZfSch 2007, 640 ff). - AG Köln, 05.11.2008 - 143 C 163/08
Umfang der Versicherungsleistung einer Sturmversicherung als Bestandteil einer …
Auszug aus AG Emmendingen, 24.04.2020 - 8 C 65/18
Die seitens des Amtsgerichts Köln in dem Urteil vom 05.11.2008 (Az.: 143 C 163/08) vertretene Auffassung, dass der Begriff des Umstürzens bei natürlicher Betrachtungsweise voraussetzt, dass diejenigen Teile des Baumes, die über dem Erdboden stehen, nicht mehr stehen, vermag nicht zu überzeugen.