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AG Emmerich, 20.03.2013 - 2 C 291/12 |
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Verfahrensgang
- AG Emmerich, 20.03.2013 - 2 C 291/12
- LG Kleve, 17.10.2013 - 6 S 58/13
- BGH, 15.07.2015 - IV ZR 386/13
Wird zitiert von ...
- LG Kleve, 17.10.2013 - 6 S 58/13
Anspruchbegehren des Versicherungsnehmers auf Zahlung der Differenz zwischen dem …
Der Kläger beantragt, unter teilweiser Abänderung des am 20.03.2013 verkündeten und am 08.04.2013 zugestellten Urteils des Amtsgerichts Emmerich am Rhein, Az. 2 C 291/12, 1.die Beklagte zu verurteilen, an ihn 1.019,41 EUR nebst i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.01.2013 zu zahlen, 2.die Beklagte zu verurteilen, an ihn Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche Tätigkeit i.H.v. 215, 99 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, hilfsweise für den Fall, dass sich das Gericht den Ausführungen zu § 5 Buchst. a VVG alte Fassung nicht anschließt:.