Rechtsprechung
AG Erding, 08.11.2018 - 4 C 401/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,90862) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse
- bayern.de (Pressemitteilung)
Errichtet ein Grundstückseigentümer Fundamente für einen Gartenzaun, die teilweise in das Nachbargrundstück ragen, so hat der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung der Fundamente.