Rechtsprechung
AG Erding, 11.04.2019 - 4 C 3819/18 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- bayern.de (Pressemitteilung)
Können Passagiere ihren Flug nicht antreten, weil ihnen der Zugang zum Boarding infolge einer Anti-Terror-Maßnahme versperrt wird, so ist die Fluggesellschaft nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet.