Rechtsprechung
AG Erding, 16.01.2017 - 3 C 2378/16 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Zur Haftung einer Fluggesellschaft, wenn sich ein Flug wegen der Flugangst von Passagieren verzögert.
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Flugangst nach technischem Defekt ist nicht außergewöhnlich
Wird zitiert von ...
- LG Landshut, 25.04.2017 - 12 S 209/17
Verordnung (EG) Nr. 261/2004/ außergewöhnlicher Umstand/ Flugangst des Passagiers
Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Erding vom 16.01.2017, Az. 3 C 2378/16, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.