Rechtsprechung
AG Erding, 17.04.2020 - 4 C 2410/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,81729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse
- bayern.de (Pressemitteilung)
Der Fluggast, der eine Ausgleichszahlung nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung fordert, trägt die Beweislast dafür, dass sein Flug eine Verspätung von mindestens 3 Stunden hatte.