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   AG Erding, 18.03.2015 - 7 C 2331/14   

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https://dejure.org/2015,32585
AG Erding, 18.03.2015 - 7 C 2331/14 (https://dejure.org/2015,32585)
AG Erding, Entscheidung vom 18.03.2015 - 7 C 2331/14 (https://dejure.org/2015,32585)
AG Erding, Entscheidung vom 18. März 2015 - 7 C 2331/14 (https://dejure.org/2015,32585)
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  • captain-huk.de

    AG Erding verurteilt VHV zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten und Restwertbeträge mit Urteil vom 18.3.2015 - 7 C 2331/14 -.

 
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  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus AG Erding, 18.03.2015 - 7 C 2331/14
    Zutreffend wird in der Rechtsprechung zwar vertreten, dass dies in einfach gelagerten Fällen nur der Fall ist, wenn der Geschädigte geschäftlich ungewandt ist oder die Schadensregulierung verzögert wird (NJW 1995, 446).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus AG Erding, 18.03.2015 - 7 C 2331/14
    Ein Freistellungsanspruch wandelt sich in einen Zahlungsanspruch des Geschädigten um, wenn der Schädiger jeden Schadensersatz ernsthaft und endgültig verweigert und der Geschädigte Geldersatz fordert (vgl. BGH, Urteil vom 13.1. 2004 - XI ZR 355/02 und Grüneberg in Palandt, § 250 Rn. 2).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus AG Erding, 18.03.2015 - 7 C 2331/14
    Der BGH hat im Urteil vom 23.05.2006, Az. VI ZR 192/05 klargestellt, dass für den Anspruch auf die fiktiven Reparaturkosten ohne Berücksichtigung des Restwerts entscheidend ist, dass der Geschädigte das Fahrzeug weiternutzt, sei es auch in beschädigtem, aber noch verkehrstauglichem Zustand.
  • BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07

    Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des

    Auszug aus AG Erding, 18.03.2015 - 7 C 2331/14
    Die einseitige Leistungsbestimmung seitens der Klagepartei war vorliegend nicht ausreichend, vgl. BGH Urteil vom 25.10.2007 - III ZR 91/07.
  • BGH, 29.04.2008 - VI ZR 220/07

    Abrechnung des Unfallgeschädigten auf Reparaturkostenbasis

    Auszug aus AG Erding, 18.03.2015 - 7 C 2331/14
    Der Wille des Geschädigten zur Reparatur kann nicht zur Voraussetzung für den Anspruch auf Zahlung des zur Instandsetzung erforderlichen Geldbetrags erhoben werden (vgl. ebenso BGH, Urteil vom 29.04.2008, Az. VI ZR 220/07, BGH, Urteil vom 23.11.2010, Az. VI ZR 35/10).
  • BGH, 23.11.2010 - VI ZR 35/10

    Schadenersatz bei Verkehrunfall: Ersatzfähigkeit von - fiktiven - Reparaturkosten

    Auszug aus AG Erding, 18.03.2015 - 7 C 2331/14
    Der Wille des Geschädigten zur Reparatur kann nicht zur Voraussetzung für den Anspruch auf Zahlung des zur Instandsetzung erforderlichen Geldbetrags erhoben werden (vgl. ebenso BGH, Urteil vom 29.04.2008, Az. VI ZR 220/07, BGH, Urteil vom 23.11.2010, Az. VI ZR 35/10).
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