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AG Erding, 22.12.2017 - 3 C 3153/17 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Erding, 22.12.2017 - 3 C 3153/17
Erforderlicher Herstellungsaufwand sind diejenigen Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13).(vgl. BGH, Urt. v. 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13).
Wenn der Geschädigte also erkennen kann, dass die von ihm ausgewählte Werkstatt Kosten der Fahrzeugverbringung zum Lackierbetrieb verlangt, die die in der Branche C 3153/17 -Seite 3 - üblichen Preise deutlich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, eine zur Verfügung stehende günstigere Werkstatt zu beauftragen (vgl. BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13, NJW 2014, 1947).
- BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG Erding, 22.12.2017 - 3 C 3153/17
Liegen die von der Reparaturwerkstatt berechneten Preise für den Geschädigten erkennbar erheblich über den üblichen Preisen, sind diese nicht geeignet, den erforderlichen Aufwand abzubilden (vgl. BGH, Urt. v. 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13).
- AG Erding, 22.12.2017 - 3 C 3152/17 Amtsgericht Erding Az.: 3 C 3153/17.