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AG Erding, 23.06.2020 - 9 C 6848/19 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 280 Abs. 1, Abs. 2, § 286, § 288, § 307 Abs. 1 S. 1
Rückerstattung des Kerosinzuschlags bei Nichtantreten eines Fluges - rewis.io
Fluggast, Flug, Rückerstattung, Zugang, Kündigung, Luftbeförderung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- AG Erding, 11.10.2018 - 4 C 2612/18
Teilerledigungserklärung, Flugpreis, Gegenleistung, Rückerstattung des …
Auszug aus AG Erding, 23.06.2020 - 9 C 6848/19
Denn allgemeine Geschäftsbedingungen, die bei Nichtantritt des Fluges nur die Erstattung von Gebühren und Steuern vorsehen, die die Beklagte für die Flughafenverwaltung oder Behörden als Dritte erhebt und den Rückerstattungsanspruch im Übrigen und somit auch bezüglich solcher Positionen ausschließen, die ausschließlich im Falle der tatsächlichen Beförderung des Passagiers anfallen, benachteiligen den Passagier unangemessen und sind daher unwirksam, vgl. BGH Urteil v. 20.03.2018, Az. X ZR 25/17; Schmid/Puschkarski: Die Abrechnung beim Luftbeförderungsvertrag nach Kündigung durch den Fluggast, NJW 2018, 657 unter Ziffer IV.2 und AG Erding Urteil v. 12.07.2016, Az. 7 C 2752/15, Urteil v. 24.07.2019, Az. 3 C 5140/18, Urteil v. 11.10.2018, Az. 4 C 2612/18. - AG Bremen, 15.04.2009 - 23 C 496/06
Auszug aus AG Erding, 23.06.2020 - 9 C 6848/19
Ohne Eingangs- oder Lesebestätigung ist ein Anscheinsbeweis für den Zugang der Email nicht anzuerkennen, vgl. BGH, Beschluss vom 17.7.2013, Az. I ZR 64/13; AG Bremen Urteil v. 15.04.2009, Az. 23 C 496/06; Gomille in: beckonline.GROSSKOMMENTAR, GesamtHrsg: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Stand: 01.09.2019, § 130 BGB Rn. 133. - LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 22 S 307/16
Wie ist über Vorauszahlungen nach "freier" Kündigung abzurechnen?
Auszug aus AG Erding, 23.06.2020 - 9 C 6848/19
Kerosinzuschläge, in der Buchungsbestätigung vorliegend ausgewiesen als "Carrier Imposed Fees", sind schon ihrer Begrifflichkeit nach keine Gegenleistung für die Flugbeförderung, sondern Zuschläge für den gewichtsabhängigen Treibstoffverbrauch, mit welchem z.B. auf Schwankungen der Preise auf den Rohölmärkten reagiert wird, vgl. LG Düsseldorf Beschluss v. 13.02.2017, Az. 22 S 307/16.
- BGH, 20.03.2018 - X ZR 25/17
Stornierung der Flugbuchung kann wirksam ausgeschlossen werden
Auszug aus AG Erding, 23.06.2020 - 9 C 6848/19
Denn allgemeine Geschäftsbedingungen, die bei Nichtantritt des Fluges nur die Erstattung von Gebühren und Steuern vorsehen, die die Beklagte für die Flughafenverwaltung oder Behörden als Dritte erhebt und den Rückerstattungsanspruch im Übrigen und somit auch bezüglich solcher Positionen ausschließen, die ausschließlich im Falle der tatsächlichen Beförderung des Passagiers anfallen, benachteiligen den Passagier unangemessen und sind daher unwirksam, vgl. BGH Urteil v. 20.03.2018, Az. X ZR 25/17; Schmid/Puschkarski: Die Abrechnung beim Luftbeförderungsvertrag nach Kündigung durch den Fluggast, NJW 2018, 657 unter Ziffer IV.2 und AG Erding Urteil v. 12.07.2016, Az. 7 C 2752/15, Urteil v. 24.07.2019, Az. 3 C 5140/18, Urteil v. 11.10.2018, Az. 4 C 2612/18. - AG Erding, 12.07.2016 - 7 C 2752/15
Einbehaltung des Flugpreises
Auszug aus AG Erding, 23.06.2020 - 9 C 6848/19
Denn allgemeine Geschäftsbedingungen, die bei Nichtantritt des Fluges nur die Erstattung von Gebühren und Steuern vorsehen, die die Beklagte für die Flughafenverwaltung oder Behörden als Dritte erhebt und den Rückerstattungsanspruch im Übrigen und somit auch bezüglich solcher Positionen ausschließen, die ausschließlich im Falle der tatsächlichen Beförderung des Passagiers anfallen, benachteiligen den Passagier unangemessen und sind daher unwirksam, vgl. BGH Urteil v. 20.03.2018, Az. X ZR 25/17; Schmid/Puschkarski: Die Abrechnung beim Luftbeförderungsvertrag nach Kündigung durch den Fluggast, NJW 2018, 657 unter Ziffer IV.2 und AG Erding Urteil v. 12.07.2016, Az. 7 C 2752/15, Urteil v. 24.07.2019, Az. 3 C 5140/18, Urteil v. 11.10.2018, Az. 4 C 2612/18. - BGH, 17.07.2013 - I ZR 64/13
Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Frist für eine …
Auszug aus AG Erding, 23.06.2020 - 9 C 6848/19
Ohne Eingangs- oder Lesebestätigung ist ein Anscheinsbeweis für den Zugang der Email nicht anzuerkennen, vgl. BGH, Beschluss vom 17.7.2013, Az. I ZR 64/13; AG Bremen Urteil v. 15.04.2009, Az. 23 C 496/06; Gomille in: beckonline.GROSSKOMMENTAR, GesamtHrsg: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Stand: 01.09.2019, § 130 BGB Rn. 133. - BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06
Zugang des Abmahnschreibens
Auszug aus AG Erding, 23.06.2020 - 9 C 6848/19
Für den Zugang der Email ist die Beklagte beweisbelastet, da es sich bei § 93 ZPO um einen Ausnahmetatbestand handelt, dessen Voraussetzungen derjenige beweisen muss, der hieraus für sich günstige Rechtsfolgen herleiten möchte, vgl. BGH Beschluss vom 21.12.2006, Az. I ZB 17/06. - AG Erding, 24.07.2019 - 3 C 5140/18
Anspruch auf Rückerstattung des Kerosinzuschlags
Auszug aus AG Erding, 23.06.2020 - 9 C 6848/19
Denn allgemeine Geschäftsbedingungen, die bei Nichtantritt des Fluges nur die Erstattung von Gebühren und Steuern vorsehen, die die Beklagte für die Flughafenverwaltung oder Behörden als Dritte erhebt und den Rückerstattungsanspruch im Übrigen und somit auch bezüglich solcher Positionen ausschließen, die ausschließlich im Falle der tatsächlichen Beförderung des Passagiers anfallen, benachteiligen den Passagier unangemessen und sind daher unwirksam, vgl. BGH Urteil v. 20.03.2018, Az. X ZR 25/17; Schmid/Puschkarski: Die Abrechnung beim Luftbeförderungsvertrag nach Kündigung durch den Fluggast, NJW 2018, 657 unter Ziffer IV.2 und AG Erding Urteil v. 12.07.2016, Az. 7 C 2752/15, Urteil v. 24.07.2019, Az. 3 C 5140/18, Urteil v. 11.10.2018, Az. 4 C 2612/18.