Rechtsprechung
   AG Erding, 23.06.2020 - 9 C 6848/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,17512
AG Erding, 23.06.2020 - 9 C 6848/19 (https://dejure.org/2020,17512)
AG Erding, Entscheidung vom 23.06.2020 - 9 C 6848/19 (https://dejure.org/2020,17512)
AG Erding, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 9 C 6848/19 (https://dejure.org/2020,17512)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,17512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 280 Abs. 1, Abs. 2, § 286, § 288, § 307 Abs. 1 S. 1
    Rückerstattung des Kerosinzuschlags bei Nichtantreten eines Fluges

  • rewis.io

    Fluggast, Flug, Rückerstattung, Zugang, Kündigung, Luftbeförderung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • AG Erding, 11.10.2018 - 4 C 2612/18

    Teilerledigungserklärung, Flugpreis, Gegenleistung, Rückerstattung des

    Auszug aus AG Erding, 23.06.2020 - 9 C 6848/19
    Denn allgemeine Geschäftsbedingungen, die bei Nichtantritt des Fluges nur die Erstattung von Gebühren und Steuern vorsehen, die die Beklagte für die Flughafenverwaltung oder Behörden als Dritte erhebt und den Rückerstattungsanspruch im Übrigen und somit auch bezüglich solcher Positionen ausschließen, die ausschließlich im Falle der tatsächlichen Beförderung des Passagiers anfallen, benachteiligen den Passagier unangemessen und sind daher unwirksam, vgl. BGH Urteil v. 20.03.2018, Az. X ZR 25/17; Schmid/Puschkarski: Die Abrechnung beim Luftbeförderungsvertrag nach Kündigung durch den Fluggast, NJW 2018, 657 unter Ziffer IV.2 und AG Erding Urteil v. 12.07.2016, Az. 7 C 2752/15, Urteil v. 24.07.2019, Az. 3 C 5140/18, Urteil v. 11.10.2018, Az. 4 C 2612/18.
  • AG Bremen, 15.04.2009 - 23 C 496/06
    Auszug aus AG Erding, 23.06.2020 - 9 C 6848/19
    Ohne Eingangs- oder Lesebestätigung ist ein Anscheinsbeweis für den Zugang der Email nicht anzuerkennen, vgl. BGH, Beschluss vom 17.7.2013, Az. I ZR 64/13; AG Bremen Urteil v. 15.04.2009, Az. 23 C 496/06; Gomille in: beckonline.GROSSKOMMENTAR, GesamtHrsg: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Stand: 01.09.2019, § 130 BGB Rn. 133.
  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 22 S 307/16

    Wie ist über Vorauszahlungen nach "freier" Kündigung abzurechnen?

    Auszug aus AG Erding, 23.06.2020 - 9 C 6848/19
    Kerosinzuschläge, in der Buchungsbestätigung vorliegend ausgewiesen als "Carrier Imposed Fees", sind schon ihrer Begrifflichkeit nach keine Gegenleistung für die Flugbeförderung, sondern Zuschläge für den gewichtsabhängigen Treibstoffverbrauch, mit welchem z.B. auf Schwankungen der Preise auf den Rohölmärkten reagiert wird, vgl. LG Düsseldorf Beschluss v. 13.02.2017, Az. 22 S 307/16.
  • BGH, 20.03.2018 - X ZR 25/17

    Stornierung der Flugbuchung kann wirksam ausgeschlossen werden

    Auszug aus AG Erding, 23.06.2020 - 9 C 6848/19
    Denn allgemeine Geschäftsbedingungen, die bei Nichtantritt des Fluges nur die Erstattung von Gebühren und Steuern vorsehen, die die Beklagte für die Flughafenverwaltung oder Behörden als Dritte erhebt und den Rückerstattungsanspruch im Übrigen und somit auch bezüglich solcher Positionen ausschließen, die ausschließlich im Falle der tatsächlichen Beförderung des Passagiers anfallen, benachteiligen den Passagier unangemessen und sind daher unwirksam, vgl. BGH Urteil v. 20.03.2018, Az. X ZR 25/17; Schmid/Puschkarski: Die Abrechnung beim Luftbeförderungsvertrag nach Kündigung durch den Fluggast, NJW 2018, 657 unter Ziffer IV.2 und AG Erding Urteil v. 12.07.2016, Az. 7 C 2752/15, Urteil v. 24.07.2019, Az. 3 C 5140/18, Urteil v. 11.10.2018, Az. 4 C 2612/18.
  • AG Erding, 12.07.2016 - 7 C 2752/15

    Einbehaltung des Flugpreises

    Auszug aus AG Erding, 23.06.2020 - 9 C 6848/19
    Denn allgemeine Geschäftsbedingungen, die bei Nichtantritt des Fluges nur die Erstattung von Gebühren und Steuern vorsehen, die die Beklagte für die Flughafenverwaltung oder Behörden als Dritte erhebt und den Rückerstattungsanspruch im Übrigen und somit auch bezüglich solcher Positionen ausschließen, die ausschließlich im Falle der tatsächlichen Beförderung des Passagiers anfallen, benachteiligen den Passagier unangemessen und sind daher unwirksam, vgl. BGH Urteil v. 20.03.2018, Az. X ZR 25/17; Schmid/Puschkarski: Die Abrechnung beim Luftbeförderungsvertrag nach Kündigung durch den Fluggast, NJW 2018, 657 unter Ziffer IV.2 und AG Erding Urteil v. 12.07.2016, Az. 7 C 2752/15, Urteil v. 24.07.2019, Az. 3 C 5140/18, Urteil v. 11.10.2018, Az. 4 C 2612/18.
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 64/13

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Frist für eine

    Auszug aus AG Erding, 23.06.2020 - 9 C 6848/19
    Ohne Eingangs- oder Lesebestätigung ist ein Anscheinsbeweis für den Zugang der Email nicht anzuerkennen, vgl. BGH, Beschluss vom 17.7.2013, Az. I ZR 64/13; AG Bremen Urteil v. 15.04.2009, Az. 23 C 496/06; Gomille in: beckonline.GROSSKOMMENTAR, GesamtHrsg: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Stand: 01.09.2019, § 130 BGB Rn. 133.
  • BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06

    Zugang des Abmahnschreibens

    Auszug aus AG Erding, 23.06.2020 - 9 C 6848/19
    Für den Zugang der Email ist die Beklagte beweisbelastet, da es sich bei § 93 ZPO um einen Ausnahmetatbestand handelt, dessen Voraussetzungen derjenige beweisen muss, der hieraus für sich günstige Rechtsfolgen herleiten möchte, vgl. BGH Beschluss vom 21.12.2006, Az. I ZB 17/06.
  • AG Erding, 24.07.2019 - 3 C 5140/18

    Anspruch auf Rückerstattung des Kerosinzuschlags

    Auszug aus AG Erding, 23.06.2020 - 9 C 6848/19
    Denn allgemeine Geschäftsbedingungen, die bei Nichtantritt des Fluges nur die Erstattung von Gebühren und Steuern vorsehen, die die Beklagte für die Flughafenverwaltung oder Behörden als Dritte erhebt und den Rückerstattungsanspruch im Übrigen und somit auch bezüglich solcher Positionen ausschließen, die ausschließlich im Falle der tatsächlichen Beförderung des Passagiers anfallen, benachteiligen den Passagier unangemessen und sind daher unwirksam, vgl. BGH Urteil v. 20.03.2018, Az. X ZR 25/17; Schmid/Puschkarski: Die Abrechnung beim Luftbeförderungsvertrag nach Kündigung durch den Fluggast, NJW 2018, 657 unter Ziffer IV.2 und AG Erding Urteil v. 12.07.2016, Az. 7 C 2752/15, Urteil v. 24.07.2019, Az. 3 C 5140/18, Urteil v. 11.10.2018, Az. 4 C 2612/18.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht