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   AG Erding, 29.05.2017 - 12 C 2809/16   

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AG Erding, 29.05.2017 - 12 C 2809/16 (https://dejure.org/2017,68081)
AG Erding, Entscheidung vom 29.05.2017 - 12 C 2809/16 (https://dejure.org/2017,68081)
AG Erding, Entscheidung vom 29. Mai 2017 - 12 C 2809/16 (https://dejure.org/2017,68081)
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    Ausgleichsansprüche wegen Annullierung eines Fluges

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.05.2017 - C-302/16

    Ein Luftfahrtunternehmen, das nicht beweisen kann, dass ein Fluggast über die

    Auszug aus AG Erding, 29.05.2017 - 12 C 2809/16
    Ansprüche auf Ausgleichszahlungen nach der VO (EG) 261/2004 können nicht gegen den Reiseveranstalter oder -vermittler, sondern nur gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen geltend gemacht werden (vgl. BGH, Hinweisbeschluss vom 11.3. 2008, Az. X ZR 49/07 mit ausführlicher Begründung; EuGH, Urteil vom 11.05.2017, Az. C-302/16).

    Ein Fluggast ist deshalb über die Annullierung eines Fluges nicht rechtzeitig unterrichtet worden, wenn das Luftfahrtunternehmen zwar den Reiseveranstalter bzw. den Reisemittler rechtzeitig unterrichtet hat, letzterer die Information aber nicht oder erst nach Ablauf der in Art. 5 Abs. 1 lit. c) VO (EG) 261/2004 genannten Zeiträume weitergegeben hat (EuGH, Urteil vom 11.05.2017, Az. C-302/16).

  • AG Frankfurt/Main, 20.03.2015 - 30 C 2766/14

    Fluggast - Ausgleichszahlungsanspruch wegen Nichtbeförderung

    Auszug aus AG Erding, 29.05.2017 - 12 C 2809/16
    Das von der Beklagten zitierte Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom 20.03.2015, Az. 30 C 2766/14, überzeugt mithin nicht.
  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

    Auszug aus AG Erding, 29.05.2017 - 12 C 2809/16
    Außergewöhnliche Umstände sind Vorkommnisse, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von Ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind, wie beispielsweise Naturkatastrophen, versteckte Fabrikationsfehler oder terroristische Sabotageakte (vgl. EuGH (4. Kammer), Urteil vom 22.12.2008, Az. C-549/07 und BGH, Urteil vom 12.11.2009, Az. Xa ZR 76/07).
  • AG Rüsselsheim, 18.05.2016 - 3 C 3043/15

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes wegen Flugannullierung

    Auszug aus AG Erding, 29.05.2017 - 12 C 2809/16
    Das AG Rüsselsheim (Urteil vom 18.05.2016, Az. 3 C 3043/15(31)) hält es zwar in den Fällen, in.
  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus AG Erding, 29.05.2017 - 12 C 2809/16
    Außergewöhnliche Umstände sind Vorkommnisse, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von Ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind, wie beispielsweise Naturkatastrophen, versteckte Fabrikationsfehler oder terroristische Sabotageakte (vgl. EuGH (4. Kammer), Urteil vom 22.12.2008, Az. C-549/07 und BGH, Urteil vom 12.11.2009, Az. Xa ZR 76/07).
  • LG Landshut, 14.12.2016 - 13 S 1146/16

    Erstattung der Mehrkosten für gebuchte Ersatzflüge bei Annullierung

    Auszug aus AG Erding, 29.05.2017 - 12 C 2809/16
    Es übernimmt dabei aber das Risiko, dass durch diesen Dritten keine ordnungsgemäße Übermittlung erfolgt (LG Landshut, Urteil vom 14.12.2016 , Az. 13 S 1146/16).
  • BGH, 21.10.2014 - VI ZR 507/13

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Wirksamkeit der Abtretung eines Anspruchs auf

    Auszug aus AG Erding, 29.05.2017 - 12 C 2809/16
    Voraussetzung wäre hierfür, dass eine Abtretung für fremde Rechnung vorliegt, d. h. dass der Zessionar nach dem Wortlaut der Vereinbarung, den sonstigen Umständen und dem wirtschaftlichen Zusammenhang der Vereinbarung nicht das volle Ausfallrisiko übernimmt, sondern dieses zumindest teilweise beim Zedent verbleibt {vgl. BGH, Urteil vom 21.10.2014, Az. VI ZR 507/13 m.w.N.).
  • BGH, 11.03.2008 - X ZR 49/07

    Anspruchsgegner von Ausgleichszahlungen wegen Nichtbeförderung oder Annullierung

    Auszug aus AG Erding, 29.05.2017 - 12 C 2809/16
    Ansprüche auf Ausgleichszahlungen nach der VO (EG) 261/2004 können nicht gegen den Reiseveranstalter oder -vermittler, sondern nur gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen geltend gemacht werden (vgl. BGH, Hinweisbeschluss vom 11.3. 2008, Az. X ZR 49/07 mit ausführlicher Begründung; EuGH, Urteil vom 11.05.2017, Az. C-302/16).
  • AG Rüsselsheim, 09.01.2013 - 3 C 1961/12

    Subcharter - wer ist das ausführende Luftfahrtunternehmen?

    Auszug aus AG Erding, 29.05.2017 - 12 C 2809/16
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des AG Rüsselsheim, Urteil vom 09.01.2013, Az. 3 C 1961/12.
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