Rechtsprechung
AG Erding, 29.12.2021 - 119 C 1903/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
Fluggastrechte-VO Art. 3, Art. 5, Art. 7; BGB § 280, § 286, § 288, § 398; ZPO § 495a
Zu den Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung - RA Kotz
Fluggast: Anspruch Ausgleichsleistung bei Flugannullierung
Kurzfassungen/Presse (7)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Flugannullierung: Wenn der Fluggast nicht rechtzeitig informiert wurde ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Flug annulliert, Reisebüro informiert - Das reicht nicht: Fluggesellschaft muss die Passagiere selbst rechtzeitig benachrichtigen
- reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)
Fluggastrechte: Airline muss Entschädigung zahlen, wenn Reisebüro Frist versäumt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ausgleichsanspruch bei Flugannullierung während Corona-Pandemie - Unterrichtung des Reisebüros nicht ausreichend
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ansprüche nach Flugannullierung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Flugannullierung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine rechtzeitige Mitteilung des Fluggastes über Flugannullierung bei Information nur des Reisevermittlers - Unterlassene Weiterleitung der Information geht zu Lasten der Fluggesellschaft
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12
Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der …
Auszug aus AG Erding, 29.12.2021 - 119 C 1903/21
Unter außergewöhnlichen Umständen sind nach ständiger Rechtsprechung solche Vorkommnisse zu verstehen, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftfahrunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht beherrschbar sind (vgl. beispielsweise EuGH, Urteil vom 4.4.2019 - C-501/17; BGH, Urteil vom 24.9.2013 - X ZR 160/12). - EuGH, 04.04.2019 - C-501/17
Ein Luftfahrtunternehmen hat den Fluggästen für eine Verspätung von drei Stunden …
Auszug aus AG Erding, 29.12.2021 - 119 C 1903/21
Unter außergewöhnlichen Umständen sind nach ständiger Rechtsprechung solche Vorkommnisse zu verstehen, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftfahrunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht beherrschbar sind (vgl. beispielsweise EuGH, Urteil vom 4.4.2019 - C-501/17; BGH, Urteil vom 24.9.2013 - X ZR 160/12). - EuGH, 11.05.2017 - C-302/16
Ein Luftfahrtunternehmen, das nicht beweisen kann, dass ein Fluggast über die …
Auszug aus AG Erding, 29.12.2021 - 119 C 1903/21
Nach der überzeugenden Rechtsprechung des EuGH ist der Ausgleichsanspruch nicht ausgeschlossen, wenn das Luftfahrtunternehmen lediglich den Reisevermittler mindestens zwei Wochen vor der geplanten Abflugzeit über die Annullierung unterrichtet hat und der Fluggast vom Reisevermittler nicht innerhalb dieser Frist vom Reisevermittler informiert wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 11.05.2017 - C-302/16, Rn. 25 ff.). - LG Landshut, 14.12.2016 - 13 S 1146/16
Erstattung der Mehrkosten für gebuchte Ersatzflüge bei Annullierung
Auszug aus AG Erding, 29.12.2021 - 119 C 1903/21
Allerdings fällt es in diesem Fall in den Risikobereich der Beklagten, wenn durch diesen Dritten keine ordnungsgemäße Übermittlung erfolgt (vgl. LG Landshut, Urteil vom 14.12.2016 - 13 S 1146/16, Rn. 6).