Rechtsprechung
AG Erfurt, 16.10.2013 - 82 M 1288/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 186 Abs 1 ZPO, § 882c Abs 2 ZPO
Zwangsvollstreckungsverfahren: Zuständigkeit für die Bewilligung der öffentlichen Zustellung einer Eintragungsanordnung an den Schuldner - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Kempten, 25.04.2013 - 43 T 620/13
Öffentliche Zustellung einer Eintragungsmitteilung
Auszug aus AG Erfurt, 16.10.2013 - 82 M 1288/13
Zwar ist das Gericht der Auffassung, dass die öffentliche Zustellung der Eintragungsanordnung nach § 882c ZPO nicht unzulässig ist (so auch Büttner, DGVZ 13, 123f; a. A. LG Kempten, Beschluss vom 25.04.2013, Az. 43 T 620/13), auch wenn der Gesetzestext in § 882c Abs. 2 S. 2 ZPO am Ende "§ 763" benennt, der eine öffentliche Zustellung nicht vorsieht (vgl. § 763 Abs. 2 S. 3 ZPO).
- AG Hamburg, 24.05.2017 - 29b M 757/17
Abgabe der Vermögensauskunft: Öffentliche Zustellung der Ladung zum Abgabetermin
Hieraus wurde von Teilen der Rechtsprechung gefolgert, dass dieser Verweis auch § 763 Abs. 2 S. 3 ZPO erfasst und demgemäß die öffentliche Zustellung der Eintragungsanordnung nicht möglich sei (so LG Rottweil BeckRS 2014, 03449; LG Kempten BeckRS 2013, 22926; LG Paderborn BeckRS 2013, 14079; a.A. AG Erfurt, Beschluss vom 16.10.2013, Az.: 82 M 1288/13; Büttner , DGVZ 2013, 123 ff. Wasserl , DGVZ 2013, 85, 90).