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   AG Erfurt, 16.12.2015 - 5 C (WEG) 61/12   

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AG Erfurt, 16.12.2015 - 5 C (WEG) 61/12 (https://dejure.org/2015,61265)
AG Erfurt, Entscheidung vom 16.12.2015 - 5 C (WEG) 61/12 (https://dejure.org/2015,61265)
AG Erfurt, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 5 C (WEG) 61/12 (https://dejure.org/2015,61265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 280 BGB, § 281 BGB, § 14 Abs 4 WoEigG, § 21 Abs 4 WoEigG
    Wohnungseigentum: Passivlegitimation des Verbands der Wohnungseigentümer - organisatorischer Vorlauf zur Realisierung von Sanierungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Dortmund, 21.04.2015 - 1 S 445/14

    Keine Instandsetzung ohne Bestandsaufnahme!

    Auszug aus AG Erfurt, 16.12.2015 - 5 C (WEG) 61/12
    Dabei wäre im weiteren jedoch zu berücksichtigen, dass der Beklagten zwingend ein organisatorischer Vorlauf von mindestens 6 Monaten zuzubilligen gewesen wäre (vgl. LG Köln, Urteil vom 17.03.2011, AZ: 29 S 133/10 sowie AG Hannover ZMR 2010, S. 324), um die für eine Sanierung bei ordnungsgemäßer Verwaltung erforderlichen drei Vergleichsangebote (vgl. LG Dortmund ZMR 2015, S. 777 sowie LG München I ZMR 2015, S. 147) einzuholen, eingehend zu prüfen, gegeneinander abzuwägen und mit dem nötigen organisatorischen Vorlauf darüber zu beschließen.
  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Auszug aus AG Erfurt, 16.12.2015 - 5 C (WEG) 61/12
    Das Gericht folgt insoweit ausdrücklich nicht der Rechtsauffassung der Klägerin, wonach solche Ansprüche gegen den Verband der Wohnungseigentümer als Gemeinschaft geltend gemacht werden können, sondern legt seiner Entscheidung die auch in den mündlichen Verhandlungen erörterte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und h. M. zugrunde (vgl. BGH in NJW 2015, S. 613 m.w.N.), wonach die Klage nur gegen die übrigen Wohnungseigentümer in Person gerichtet werden kann.
  • LG Köln, 17.03.2011 - 29 S 133/10

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die

    Auszug aus AG Erfurt, 16.12.2015 - 5 C (WEG) 61/12
    Dabei wäre im weiteren jedoch zu berücksichtigen, dass der Beklagten zwingend ein organisatorischer Vorlauf von mindestens 6 Monaten zuzubilligen gewesen wäre (vgl. LG Köln, Urteil vom 17.03.2011, AZ: 29 S 133/10 sowie AG Hannover ZMR 2010, S. 324), um die für eine Sanierung bei ordnungsgemäßer Verwaltung erforderlichen drei Vergleichsangebote (vgl. LG Dortmund ZMR 2015, S. 777 sowie LG München I ZMR 2015, S. 147) einzuholen, eingehend zu prüfen, gegeneinander abzuwägen und mit dem nötigen organisatorischen Vorlauf darüber zu beschließen.
  • AG Hannover, 14.07.2009 - 483 C 1434/09

    Schädigung des Sondereigentums (Feuchtigkeitsschäden) wegen verzögerter

    Auszug aus AG Erfurt, 16.12.2015 - 5 C (WEG) 61/12
    Dabei wäre im weiteren jedoch zu berücksichtigen, dass der Beklagten zwingend ein organisatorischer Vorlauf von mindestens 6 Monaten zuzubilligen gewesen wäre (vgl. LG Köln, Urteil vom 17.03.2011, AZ: 29 S 133/10 sowie AG Hannover ZMR 2010, S. 324), um die für eine Sanierung bei ordnungsgemäßer Verwaltung erforderlichen drei Vergleichsangebote (vgl. LG Dortmund ZMR 2015, S. 777 sowie LG München I ZMR 2015, S. 147) einzuholen, eingehend zu prüfen, gegeneinander abzuwägen und mit dem nötigen organisatorischen Vorlauf darüber zu beschließen.
  • OLG Frankfurt, 04.09.2008 - 20 W 347/05

    Wohnungseigentum: Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die anderen

    Auszug aus AG Erfurt, 16.12.2015 - 5 C (WEG) 61/12
    § 14 Nr. 4 WEG ist tatbestandlich nicht einschlägig, da hier nicht eine Entschädigung wegen Instandsetzungsarbeiten, sondern als Folge der nach klägerischer Behauptung verzögerten Mangelbeseitigung in Streit steht (vgl. auch OLG Frankfurt ZMR 2009, S. 382).
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