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AG Erfurt, 18.07.2014 - 982 Js 9002/13 |
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Verfahrensgang
- AG Erfurt, 18.07.2014 - 982 Js 9002/13
- LG Erfurt, 23.10.2014 - 7 Qs 199/14
Wird zitiert von ...
- LG Erfurt, 23.10.2014 - 7 Qs 199/14
Entziehung der Fahrerlaubnis, Verhältnismäßigkeit, langer Zeitablauf
Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 18.07.2014, Az.: 982 Js 9002/13 48 Ds, wird - als unbegründet - verworfen.Mit Anklageschrift vom 25.03.2013, Az.: 982 Js 9002/13, wirft die Staatsanwaltschaft Erfurt dem Angeklagten unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB zur Last.
Mit Beschluss vom 18.07.2014, Az.: 982 Js 9002/13 48 Ds, hat das Amtsgericht Erfurt dem Angeklagten die Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO vorläufig entzogen.
Es ist zwar zutreffend, dass der Beschluss die fehlerhafte Bezeichnung Amtsgericht Erfurt "- Ermittlungsrichter -" enthält, gleichfalls beinhaltet dieser aber mit der Bezeichnung "Ds" im Aktenzeichen ,,982 Js 9002/13 48 Ds" gerade jenes Zeichen für "Sachen des Strafrichters" und nicht des Ermittlungsrichters.