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   AG Erfurt, 22.06.2022 - 5 C 1260/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,18824
AG Erfurt, 22.06.2022 - 5 C 1260/21 (https://dejure.org/2022,18824)
AG Erfurt, Entscheidung vom 22.06.2022 - 5 C 1260/21 (https://dejure.org/2022,18824)
AG Erfurt, Entscheidung vom 22. Juni 2022 - 5 C 1260/21 (https://dejure.org/2022,18824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Thüringen

    § 16 Abs 2 S 2 WoEigG, § 18 Abs 2 Nr 1 WoEigG, § 19 Abs 2 Nr 2 WoEigG
    Wohnungseigentumsrecht: Vorrang einer Lasteneintragungsregelung in der Teilungserklärung auch bei erstmaliger Herstellung eines Brandschutzkonzepts

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nur "zunächst" beschlossene Kostenregelung ist zu unbestimmt/ § 16 Abs. 2 WEG erlaubt keine erstmalige Kostentragungspflicht für bisher nicht zahlungspflichtige Eigentümer

  • meinmietrecht.de

    WEG-Teilungserklärung - Kostentragungsregelung hat immer Vorrang

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderung von Kostenregelungen in der Gemeinschaftsordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostentragungsregelung in der Teilungserklärung hat immer Vorrang!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostentragungsregelung in der Teilungserklärung hat immer Vorrang! (IMR 2023, 22)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 84/16

    Wohnungseigentum: Erfüllung der das Sondereigentum betreffenden

    Auszug aus AG Erfurt, 22.06.2022 - 5 C 1260/21
    Vorab ist bezüglich der in diesem Zusammenhang beklagtenseits weiterhin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2017, S. 462) darauf hinzuweisen, dass diese für das vorliegende Verfahren keine zwingend entgegen stehende Aussage trifft, weil dort - anders als im hier zu beurteilenden Fall - eine abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung gerade nicht enthalten war.
  • LG München I, 27.06.2011 - 1 S 1062/11

    Wohnungseigentum: Sperrwirkung von Negativbeschlüssen; Pflicht zur Herstellung

    Auszug aus AG Erfurt, 22.06.2022 - 5 C 1260/21
    Die Frage, ob in solchen Fällen die Kostenlast zur Herstellung als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG alle Eigentümer treffen muss oder eine anderweitige Vereinbarung (wie hier in § 3 GO niedergelegt) auch für diesen Fall vorrangig Geltung beanspruchen kann, wird uneinheitlich beantwortet (für Ersteres z. B.: OLG München NJW 2007, S. 2418; OLG Köln NZM 2002, S. 125; für Letzteres z. B.: BGH NJW-RR 2020, S. 959 (Mehrhausanlage betreffend); LG Koblenz ZMR 2015, S. 57; LG München I ZMR 2012, S. 44; Jennißen, 7. Aufl., Rn. 50 f. zu § 16 WEG).
  • BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16

    Ordnungsmäßige Verwaltung durch die Wohnungseigentümer: Anspruch eines

    Auszug aus AG Erfurt, 22.06.2022 - 5 C 1260/21
    Dass die hier in Rede stehende erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums durch Schaffung eines bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Rettungsweges auch der Instandsetzung / -haltung unterfällt, wird vom Ausgangspunkt her von den Parteien nicht in Frage gestellt (vgl. dazu auch BGH NJW-RR 2017, S. 1042).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus AG Erfurt, 22.06.2022 - 5 C 1260/21
    Die Beklagte hat unter Zugrundelegung dessen eine vereinbarungswidrige Kostenverteilung beschlossen und dadurch gegen die eingangs aufgeführten Normen verstoßen (vgl. allgemein zur Beachtung von Vereinbarungen über den Umlageschlüssel und dem damit korrespondierenden Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung: BGH NJW 2003, S. 3476 sowie Hügel / Elzer 3. Aufl., § 18 WEG, Rdnr. 34, 41 u. 75).
  • OLG Köln, 21.09.2001 - 16 Wx 153/01

    Miet- und Wohnungsrecht; Sondereigentum an der der Feuchtigkeitsisolierung

    Auszug aus AG Erfurt, 22.06.2022 - 5 C 1260/21
    Die Frage, ob in solchen Fällen die Kostenlast zur Herstellung als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG alle Eigentümer treffen muss oder eine anderweitige Vereinbarung (wie hier in § 3 GO niedergelegt) auch für diesen Fall vorrangig Geltung beanspruchen kann, wird uneinheitlich beantwortet (für Ersteres z. B.: OLG München NJW 2007, S. 2418; OLG Köln NZM 2002, S. 125; für Letzteres z. B.: BGH NJW-RR 2020, S. 959 (Mehrhausanlage betreffend); LG Koblenz ZMR 2015, S. 57; LG München I ZMR 2012, S. 44; Jennißen, 7. Aufl., Rn. 50 f. zu § 16 WEG).
  • OLG München, 23.05.2007 - 32 Wx 30/07

    Anfechtbarer Beschluss der Eigentümergemeinschaft zur Instandhaltung von

    Auszug aus AG Erfurt, 22.06.2022 - 5 C 1260/21
    Die Frage, ob in solchen Fällen die Kostenlast zur Herstellung als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG alle Eigentümer treffen muss oder eine anderweitige Vereinbarung (wie hier in § 3 GO niedergelegt) auch für diesen Fall vorrangig Geltung beanspruchen kann, wird uneinheitlich beantwortet (für Ersteres z. B.: OLG München NJW 2007, S. 2418; OLG Köln NZM 2002, S. 125; für Letzteres z. B.: BGH NJW-RR 2020, S. 959 (Mehrhausanlage betreffend); LG Koblenz ZMR 2015, S. 57; LG München I ZMR 2012, S. 44; Jennißen, 7. Aufl., Rn. 50 f. zu § 16 WEG).
  • BGH, 26.06.2020 - V ZR 199/19

    Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Anlage besteht aus

    Auszug aus AG Erfurt, 22.06.2022 - 5 C 1260/21
    Die Frage, ob in solchen Fällen die Kostenlast zur Herstellung als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG alle Eigentümer treffen muss oder eine anderweitige Vereinbarung (wie hier in § 3 GO niedergelegt) auch für diesen Fall vorrangig Geltung beanspruchen kann, wird uneinheitlich beantwortet (für Ersteres z. B.: OLG München NJW 2007, S. 2418; OLG Köln NZM 2002, S. 125; für Letzteres z. B.: BGH NJW-RR 2020, S. 959 (Mehrhausanlage betreffend); LG Koblenz ZMR 2015, S. 57; LG München I ZMR 2012, S. 44; Jennißen, 7. Aufl., Rn. 50 f. zu § 16 WEG).
  • LG Berlin, 27.10.2023 - 56 S 52/23

    Keine Beschlusskompetenz für erstmalige Kostenlast

    Das Amtsgericht Erfurt hat sich in einem Urteil vom 22.06.2022 dieser Auffassung angeschlossen und meint, § 16 Abs. 2 S. 2 WEG räume vom Wortlaut und der gemäß § 16 Abs. 2 S. 1 WEG grundsätzlich als bestehend vorausgesetzten Kostentragungspflicht keine Möglichkeit ein, die erstmalige Kostentragungspflicht zu begründen (vgl. AG Erfurt, Urteil vom 22. Juni 2022 - 5 C 1260/21 -, Rn. 52, juris; Drasdo, NJW-Spezial 2023, 3, beck-online).
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