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AG Erfurt, 22.07.2020 - 48 Gs 1457/20 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Erfurt, 22.07.2020 - 48 Gs 1457/20
- LG Erfurt, 11.11.2020 - 7 Qs 199/20
Wird zitiert von ...
- LG Erfurt, 11.11.2020 - 7 Qs 199/20
Rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung nach Einstellung des …
Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Erfurt gegen den Beschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 22.07.2020, Az. :48 Gs 1457/20, wird als unbegründet verworfen.Mit angefochtenem Beschluss vom 22.07.2020, Az.: 48 Gs 1457/20, hat das Amtsgericht Erfurt dem Beschwerdeführer Rechtsanwalt Rochlitz nach § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO als Pflichtverteidiger bestellt.