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   AG Erfurt, 23.12.2020 - 4 C 1495/20   

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https://dejure.org/2020,45161
AG Erfurt, 23.12.2020 - 4 C 1495/20 (https://dejure.org/2020,45161)
AG Erfurt, Entscheidung vom 23.12.2020 - 4 C 1495/20 (https://dejure.org/2020,45161)
AG Erfurt, Entscheidung vom 23. Dezember 2020 - 4 C 1495/20 (https://dejure.org/2020,45161)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus AG Erfurt, 23.12.2020 - 4 C 1495/20
    Zudem spricht gegen eine zu enge Bindung des Ausgleichsanspruchs aus der Fluggastrechte-VO an die Rolle als Vertragspartei, dass gerade die in Art. 8 bezeichneten Ansprüche (soweit sie über die Erstattung der Flugscheinkosten hinausgehen) sowie diejenigen aus Art. 9 Fluggastrechte-VO unmittelbar vor Ort am Abflughafen eingelöst werden müssen (vgl. EuGH EuZW 2006, 112), wo regelmäßig allein das ausführende, nicht aber zwingend das Buchungsluftfahrtunternehmen ansprechbar sein wird.
  • BGH, 06.08.2019 - X ZR 128/18

    Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung sind auf reise- und

    Auszug aus AG Erfurt, 23.12.2020 - 4 C 1495/20
    Dieses Problem ist aber nicht unbekannt und über Art. 12 Abs. 1 der Fluggastrechte-VO zu korrigieren, um eine doppelte Inanspruchnahme - die hier aber gegenwärtig ohnehin nicht in Raum steht, weil nicht ersichtlich wäre, dass der Vertragspartner des Buchenden bereits Zahlungen geleistet hätte - zu vermeiden (vgl. im Einzelnen Maruhn in BeckOK-Fluggastrechte-VO, 16. Ed. 01.01.2020, Art. 12 Rn. 19 ff.; siehe auch BGH NJW 2020, 40).
  • BGH, 10.04.2018 - VIII ZR 247/17

    Zulässigkeit der Revision: Beschränkung der Revisionszulassung durch das

    Auszug aus AG Erfurt, 23.12.2020 - 4 C 1495/20
    Die Berufungszulassung erfolgt dabei allein zugunsten der Klägerin, weil nur diese durch die Beantwortung der zu klärenden Frage durch das erkennende Gericht belastet wird (vgl. BGH NJW 2018, 1683; 2018, 1880).
  • BGH, 26.11.2009 - Xa ZR 132/08

    Tatsächlich ausführendes Luftfahrtunternehmen i.S.d. Art. 2 Buchst. b

    Auszug aus AG Erfurt, 23.12.2020 - 4 C 1495/20
    Auch die Passivlegitimation folgt in der Fluggastrechte-VO nicht notwendig dem Vertrag, sondern allein der Flugdurchführung (vgl. BGH NJW 2010, 1522).
  • LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12

    Ausgleichsanspruch und Schadensersatzanspruch wegen Flugannullierung auf Grund

    Auszug aus AG Erfurt, 23.12.2020 - 4 C 1495/20
    Dabei spricht für die Aktivlegitimation des einzelnen Fluggastes allerdings, dass Art. 5 Abs. 1 lit. a der Fluggastrechte-VO, der auf Art. 8 Fluggastrechte-VO verweist, davon spricht, dass "dem Fluggast" die Unterstützungsleistungen anzubieten sind, ohne dass es darauf ankäme, ob ein Dritter den Flug gebucht hat (LG Köln BeckRS 2014, 4026; Brecke ZLW 2012, 358 (363); Schmid/Degott/Hopperdietzel Fluggastrechte, 2014, Vorbem. Rn. 22 ff.).
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 224/17

    Entscheidungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts über das Vorliegen und die

    Auszug aus AG Erfurt, 23.12.2020 - 4 C 1495/20
    Die Berufungszulassung erfolgt dabei allein zugunsten der Klägerin, weil nur diese durch die Beantwortung der zu klärenden Frage durch das erkennende Gericht belastet wird (vgl. BGH NJW 2018, 1683; 2018, 1880).
  • EuGH, 26.03.2020 - C-215/18

    Ein Fluggast, der seinen Flug über ein Reisebüro gebucht hat, kann gegen das

    Auszug aus AG Erfurt, 23.12.2020 - 4 C 1495/20
    Die Klägerin übersieht, dass die Fluggastrechte-VO den Fluggast gerade nicht in unmittelbarer Abhängigkeit zum Vertragsverhältnis (welches ohnehin europarechtsautonom bestimmt werden müsste, vgl. EuGH NJW-RR 2020, 552) behandelt, sondern den vorrangigen Zweck hat, die dem (konkreten) Fluggast durch Annullierung entstehenden Ärgernisse und Unannehmlichkeiten auszugleichen, wie unmittelbar aus Erwägungsgrund 2 abzuleiten ist.
  • BGH, 27.09.2022 - X ZR 35/22

    Fluggastrechteverordnung: Aktivlegitimation für den Anspruch auf Erstattung der

    Nach anderer Auffassung steht der Anspruch dem von der Annullierung betroffenen Fluggast zu, unabhängig davon, ob er oder ein Dritter den Beförderungsvertrag geschlossen und den Flugpreis gezahlt hat (LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 2-24 T 35/21, NJW 2022, 1026; AG Erfurt, Urteil vom 23. Dezember 2020 - 4 C 1495/20, juris; ebenso BeckOGK/Steinrötter FluggastrechteVO, Stand: 1. April 2022, Art. 8 Rn. 62; BeckOK/Degott FluggastrechteVO, Stand: 1. Juli 2022, Art. 8 Rn. 50; Scharnetzki, jurisPR-IWR 4/2022 Anm. 5).
  • LG Berlin, 24.03.2022 - 19 S 9/21

    Zum Anspruch auf Rückerstattung der Flugticketkosten aus der europäischen

    Diese Frage wird - soweit ersichtlich - in Rechtsprechung und Kommentarliteratur nahezu einhellig dahingehend beantwortet, dass (nur) der Fluggast für den Erstattungsanspruch aus Art. 8 Abs. 1a VO (EG) 261/2004 aktivlegitimiert sei (vgl. zur Rechtsprechung: LG Düsseldorf, Urteil vom 12. Januar 2007 - 22 S 255/06 - juris, Rn. 13; AG Erfurt, Urteil vom 23. Dezember 2020 - 4 C 1495/20 - juris, Rn. 13; AG Bremen, Urteil vom 27. Januar 2021 - 9 C 216/20 - juris, Rn. 8; a.A. den Vertragspartner des Luftfahrtunternehmens, von dessen Kontoverbindung der Ticketpreis gezahlt wurde, als aktivlegitimiert ansehend: AG Bremen, Urteil vom 20. April 2021 - 9 C 30/21 - juris, Rn. 5; vgl. zur Kommentarliteratur, die jeweils ohne Begründung den Fluggast als den alleinigen Anspruchsinhaber ansieht: BeckOK/Steinrötter, Fluggastrechte-VO, Art. 8 Rn. 62; Staudinger/Keller, Fluggastrechte-VO, Art. 8 Rn. 9, 17, 26; BeckOK/Degott, Fluggastrechte-VO, Art. 8 Rn. 47).
  • LG Frankfurt/Main, 16.12.2021 - 24 T 35/21

    Flugannullierung wegen Corona: Rückzahlung des Flugentgelts

    Die Annahme, dass der Anspruch aus Art. 8 Abs. 1 lit. a VO dem jeweiligen Fluggast zusteht, entspricht einhelliger Auffassung (z.B. Steinrötter, BeckOGK-Fluggastrechte-VO, 01.08.2021, Art. 8 Rn. 62; Schmidt-Degott Fluggastrechte-VO 2018 § 8 R. 3; Führich/Staudinger 8. Aufl. 2019, § 42, R. 19; AG Erfurt, Urteil vom 23. Dezember 2020 - 4 C 1495/20 -, Rn. 13, juris).
  • AG Frankfurt/Main, 03.11.2021 - 31 C 1815/21
    Das Gericht folgt insoweit den überzeugenden Ausführungen des Amtsgerichts Erfurt in seinem Urteil vom 23.12.2020, Aktenzeichen 4 C 1495/20, abgedruckt in juris, und macht sich diese zu eigen.
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