Rechtsprechung
AG Erkelenz, 23.04.2010 - 15 C 216/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Anwendung des HeimG auf "Betreutes Wohnen"
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die Vorhaltung von Gemeinschaftseinrichtungen und Angebote sozialer Betreuung begründen für sich allein nicht die Heimeigenschaft eines Wohnangebots; Begründung der Heimeigenschaft eines Wohnangebots durch die Vorhaltung von Gemeinschaftseinrichtungen und Angebote ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohn- und Betreuungsvertrag: Keine Vertragsbeendigung im Todesfall!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 2011, 637
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.10.2005 - III ZR 59/05
Abwesenheitsklausel in Heimvertrag
Auszug aus AG Erkelenz, 23.04.2010 - 15 C 216/09
Vielmehr sollte dies weiterhin der Rechtsprechung überlassen bleiben (BGH NJW 2005, 3632, zitiert nach beck-online) Daher muss bei der Frage, ob die verwendete Vertragsbedingung eine unangemessene Klausel i.S. des § 307 I 1 BGB darstellt, zwar auch im Hinblick auf die Regelung im HeimG abgestellt werden, dennoch stellt aber diese Klausel, in der - wie hier - überhaupt keine zeitliche Grenze aufgestellt wird, eine unangemessene Benachteiligung des Heimbewohners dar.So hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung (BGH NJW 2005, 3632, zitiert nach beck-online) aufgeführt, dass eine Klausel in einem Heimvertrag, nach der für den Fall einer Abwesenheit von bis zu drei Tagen keine Erstattung ersparter Aufwendungen vorzunehmen ist, der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhält.