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   AG Erkelenz, 26.01.2016 - 14 C 407/15   

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https://dejure.org/2016,1700
AG Erkelenz, 26.01.2016 - 14 C 407/15 (https://dejure.org/2016,1700)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 26.01.2016 - 14 C 407/15 (https://dejure.org/2016,1700)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - 14 C 407/15 (https://dejure.org/2016,1700)
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Volltextveröffentlichung

  • ra-frese.de (Kurzinformation und Volltext)

    Haftungsverteilung beim Abbiegen in ein Grundstück und Zusammenstoß mit nachfolgendem Fahrzeug

Kurzfassungen/Presse

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung beim Abbiegen in ein Grundstück und Zusammenstoß mit nachfolgendem Fahrzeug

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2004 - 1 U 102/04

    Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Unfallverursachung eines von der

    Auszug aus AG Erkelenz, 26.01.2016 - 14 C 407/15
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf erkennt einen Anscheinsbeweis für eine schuldhafte Unfallverursachung des links Abbiegenden nur an, wenn es zu einer Kollision zwischen einem von der Fahrbahn über die Gegenfahrbahn nach links in ein Grundstück abbiegenden Fahrzeug und einem Fahrzeug des durchgehenden, fließenden Verkehrs kommt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2006, Az. 1 U 97/06; Urteil vom 27.09.2004, Az.: 1 U 102/04, jew. m.w.Nachw.).
  • KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05

    Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim

    Auszug aus AG Erkelenz, 26.01.2016 - 14 C 407/15
    Das Gericht hält entgegen der in Tellen der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung, wonach bei Zusammenstößen zwischen einem links in eine Grundstückseinfahrt abbiegenden Kfz und einem in gleicher Richtung fahrenden, den Linksabbieger überholenden Fahrzeug der Beweis des ersten Anscheins wegen der dem Linksabbieger abverlangten äußersten Sorgfalt für ein Verschulden des Linksabbiegers spreche (vgl. KG NZV 2006, 309, 310 m.w.Nachw.; OLG Bremen, Beschluss vom 01.09.2009, Az.: 3 U 36/09 m.w.Nachw.), die Regeln des Anscheinsbeweises in Konstellationen wie der vorliegenden für nicht anwendbar.
  • KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01

    Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus AG Erkelenz, 26.01.2016 - 14 C 407/15
    Dies war auch Ausgangspunkt der Rechtsprechung des Kammergerichts, ohne dass erkannt werden kann, dass die Erweiterung des Anscheinsbeweises in Zusammenhang mit einem Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO auf die anders gelagerten Fälle des § 9 Abs. 1 StVO besonders begründet wurde (vgl. KG NZV 2003, 89, 90).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2006 - 1 U 97/06

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus AG Erkelenz, 26.01.2016 - 14 C 407/15
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf erkennt einen Anscheinsbeweis für eine schuldhafte Unfallverursachung des links Abbiegenden nur an, wenn es zu einer Kollision zwischen einem von der Fahrbahn über die Gegenfahrbahn nach links in ein Grundstück abbiegenden Fahrzeug und einem Fahrzeug des durchgehenden, fließenden Verkehrs kommt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2006, Az. 1 U 97/06; Urteil vom 27.09.2004, Az.: 1 U 102/04, jew. m.w.Nachw.).
  • OLG Bremen, 01.09.2009 - 3 U 36/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links in eine Grundsückseinfahrt

    Auszug aus AG Erkelenz, 26.01.2016 - 14 C 407/15
    Das Gericht hält entgegen der in Tellen der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung, wonach bei Zusammenstößen zwischen einem links in eine Grundstückseinfahrt abbiegenden Kfz und einem in gleicher Richtung fahrenden, den Linksabbieger überholenden Fahrzeug der Beweis des ersten Anscheins wegen der dem Linksabbieger abverlangten äußersten Sorgfalt für ein Verschulden des Linksabbiegers spreche (vgl. KG NZV 2006, 309, 310 m.w.Nachw.; OLG Bremen, Beschluss vom 01.09.2009, Az.: 3 U 36/09 m.w.Nachw.), die Regeln des Anscheinsbeweises in Konstellationen wie der vorliegenden für nicht anwendbar.
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