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AG Erlangen, 06.08.2019 - 11 C 769/19 |
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Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
EuGFVO Art. 4 Abs. 1, 4 S. 3, Art. 15
Unvollständiges Klageformblatt im Rahmen des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen
Verfahrensgang
- AG Erlangen, 06.08.2019 - 11 C 769/19
- LG Nürnberg-Fürth, 08.10.2019 - 5 S 5696/19
Wird zitiert von ...
- LG Nürnberg-Fürth, 08.10.2019 - 5 S 5696/19
Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen
Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Erlangen vom 06.08.2019, Az. 11 C 769/19, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.