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AG Erlangen, 16.10.2018 - 6 C 1807/17 |
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Verfahrensgang
- AG Erlangen, 16.10.2018 - 6 C 1807/17
- LG Nürnberg-Fürth, 23.01.2020 - 2 S 7365/18
Wird zitiert von ... (2)
- AG Wesel, 18.07.2019 - 5 C 259/18 "Oftmals begründen Gerichte die Selbstständigkeit der Leistung damit, dass es sich um ein "Zwei-Schritt-Verfahren" bzw. um eine "zweistufige Behandlungsmethode" handle, die über die herkömmliche manuelle Schnitttechnik hinausgehe (LG Wuppertal vom 30.08.2018 - 4 O 4/17 - AG Erlangen vom 16.10.2018 - 6 C 1807/17 - AG Hildesheim vom 19.02.2019 - 80 C 17/16; AG Landsberg am Lech vom 19.10.2017 - 2 C 587/15 -).
"Trotz der eindeutigen Regelung des Laserzuschlags nach GOÄ-Nr. 441 übersehen viele Gerichte wie das AG Erlangen (16.10.2018 - 6 C 1807/17), das AG Dortmund (06.11.2018 - 412 C 1712/17) oder auch das AG Springe (10.01.2019 - 4 C 70/16 [IV]) die originär in der GOÄ vorgesehene Zuschlagsposition für den Laser (GOÄ-Nr. 441).
Zum Beispiel spricht das AG Erlangen (16.10.2018 - 6 C 1807/17) die Berechnungsfähigkeit der GOÄ-Nr. 5855 analog zwar kurz an, jedoch ohne auf die Voraussetzungen einer Analogabrechnung i. S. d. § 6 Abs. 2 GOÄ einzugehen.
- LG Nürnberg-Fürth, 23.01.2020 - 2 S 7365/18
Anspruch auf Erstattung der Kosten einer sog. "Analogleistung" (hier: Kosten für …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Erlangen vom 16.10.2018, Az. 6 C 1807/17, abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.