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   AG Erlangen, 17.10.2019 - 1 C 1012/19   

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https://dejure.org/2019,53250
AG Erlangen, 17.10.2019 - 1 C 1012/19 (https://dejure.org/2019,53250)
AG Erlangen, Entscheidung vom 17.10.2019 - 1 C 1012/19 (https://dejure.org/2019,53250)
AG Erlangen, Entscheidung vom 17. Oktober 2019 - 1 C 1012/19 (https://dejure.org/2019,53250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Erstattungsfähigkeit überhöhter Werkstattrechnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Muss eine überhöhte Werkstattrechnung vom Unfallschädiger übernommen werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherung muss auch überhöhte Abrechnung bezahlen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Erlangen, 17.10.2019 - 1 C 1012/19
    Die Beklagte kann sich jedoch in Anwendung des Rechtsgedankens aus § 255 BGB etwaige Schadensersatzansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt wegen Schlechterfüllung des Reparaturauftrages abtreten lassen (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.1996 - VI ZR 138/95, beck-online in Bezug auf Mietwagenkosten sowie OLG München, Endurteil v. 26.2.2016 - 10 U 579/15 und LG Mannheim, Urteil vom 5.2.2016 - 1 S 119/15 in Bezug auf Sachverständigenkosten).
  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von Kfz-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Erlangen, 17.10.2019 - 1 C 1012/19
    Die Beklagte kann sich jedoch in Anwendung des Rechtsgedankens aus § 255 BGB etwaige Schadensersatzansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt wegen Schlechterfüllung des Reparaturauftrages abtreten lassen (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.1996 - VI ZR 138/95, beck-online in Bezug auf Mietwagenkosten sowie OLG München, Endurteil v. 26.2.2016 - 10 U 579/15 und LG Mannheim, Urteil vom 5.2.2016 - 1 S 119/15 in Bezug auf Sachverständigenkosten).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 19 U 80/06

    Geltendmachung und prozessuale Kostenfolge eines Leistungsverweigerungsrechts

    Auszug aus AG Erlangen, 17.10.2019 - 1 C 1012/19
    Die Zug-um-Zug-Einschränkung bei der Verurteilung bedeutet bei wirtschaftlicher Betrachtung eine nur unwesentliche Einbuße des Klägers, weil die Erfüllung des Zurückbehaltungsrechts für den Kläger keinen nennenswerten Aufwand erfordert (vgl. BeckOK ZPO/Jaspersen, 34. Ed., ZPO § 92 Rn. 29 und OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 19.7.2006 - 19 U 80/06, BeckRS 2006, 12435, beck-online).
  • LG Mannheim, 05.02.2016 - 1 S 119/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ermittlung ersatzfähiger

    Auszug aus AG Erlangen, 17.10.2019 - 1 C 1012/19
    Die Beklagte kann sich jedoch in Anwendung des Rechtsgedankens aus § 255 BGB etwaige Schadensersatzansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt wegen Schlechterfüllung des Reparaturauftrages abtreten lassen (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.1996 - VI ZR 138/95, beck-online in Bezug auf Mietwagenkosten sowie OLG München, Endurteil v. 26.2.2016 - 10 U 579/15 und LG Mannheim, Urteil vom 5.2.2016 - 1 S 119/15 in Bezug auf Sachverständigenkosten).
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Erlangen, 17.10.2019 - 1 C 1012/19
    Denn die Werkstatt ist nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten (BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73).
  • AG Duisburg, 11.04.2021 - 504 C 89/21
    Wenn und sobald der Geschädigte den Reparaturauftrag erteilt und die Angelegenheit in die Hände von Fachleuten gegeben hat, kann ihm ein unsachgemäßes oder unwirtschaftliches Arbeiten des Betriebs nicht zur Last gelegt werden (AG Erlangen, Urteil vom 17.10.2019, Az. 1 C 1012/19).
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