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   AG Erlangen, 29.07.2020 - 5 C 580/20   

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https://dejure.org/2020,44055
AG Erlangen, 29.07.2020 - 5 C 580/20 (https://dejure.org/2020,44055)
AG Erlangen, Entscheidung vom 29.07.2020 - 5 C 580/20 (https://dejure.org/2020,44055)
AG Erlangen, Entscheidung vom 29. Juli 2020 - 5 C 580/20 (https://dejure.org/2020,44055)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

    Auszug aus AG Erlangen, 29.07.2020 - 5 C 580/20
    Dementsprechend stehen mit der Abtretung der Zessionarin auch die Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzung nach §§ 280 ff. zu (BGH NJW 1985, 2640 [2641]; vgl. BeckOK BGB/Rohe, 54. Ed. 1.5.2020, BGB § 398 Rn. 62).
  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus AG Erlangen, 29.07.2020 - 5 C 580/20
    Daraus folgt, dass es für die Frage, ob die Beklagte Anlass zur Klage gegeben hat, auf ihr Verhalten vor dem Prozess ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 08.03.2005, Az. VIII ZB 3/04, Rdnr. 5).
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2020 - 2 T 5080/20

    Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigung des Rechtsstreits

    Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des AG Erlangen vom 29.07.2020 - Az. 5 C 580/20 - abgeändert:.
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