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AG Erlangen, 29.07.2020 - 5 C 580/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 91a, § 93
Klageveranlassung durch Kfz-Haftpflichtversicherer nach Forderungsabtretung
Verfahrensgang
- AG Erlangen, 29.07.2020 - 5 C 580/20
- LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2020 - 2 T 5080/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84
Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der …
- BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04
Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
Auszug aus AG Erlangen, 29.07.2020 - 5 C 580/20
Daraus folgt, dass es für die Frage, ob die Beklagte Anlass zur Klage gegeben hat, auf ihr Verhalten vor dem Prozess ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 08.03.2005, Az. VIII ZB 3/04, Rdnr. 5).
- LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2020 - 2 T 5080/20
Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigung des Rechtsstreits
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des AG Erlangen vom 29.07.2020 - Az. 5 C 580/20 - abgeändert:.