Rechtsprechung
AG Eschweiler, 02.10.2009 - 11 F 47/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,55957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Eschweiler, 02.10.2009 - 11 F 47/09
- OLG Köln, 20.11.2009 - 4 WF 179/09
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 20.11.2009 - 4 WF 179/09
Kostenentscheidung nach Rücknahme einer Unterhaltsklage
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eschweiler vom 02.10.2009 - 11 F 47/09 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Die gemäß § 269 Abs. 5 ZPO zulässige - insbesondere fristgerecht eingelegte - sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eschweiler vom 02.10.2009 - 11 F 47/09 - , mit welchem dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden sind, nachdem er die Klage zurückgenommen hatte (§ 269 Abs. 3 Satz 2, Abs. 3 ZPO), ist unbegründet.