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AG Eschweiler, 03.02.2021 - 61 M 115/21 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eschweiler, 03.02.2021 - 61 M 115/21
- LG Aachen, 23.04.2021 - 5 T 15/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Leipzig, 26.11.2014 - 436 M 15325/14
Auszug aus AG Eschweiler, 03.02.2021 - 61 M 115/21
Soweit in der Drittauskunft Daten enthalten sind, die nicht für die Zwecke der Zwangsvollstreckung erforderlich sind, hat der am Verfahren beteiligte Gerichtsvollzieher diese nach § 802 l Abs. 2 ZPO zu anonymisieren bzw. zu schwärzen, ohne das Formular als solches zu verändern (vgl. auch: AG Leipzig, Beschluss vom 26.11.2014 - 436 M 15325/14).