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   AG Eschweiler, 13.12.2019 - 61 M 598/19   

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https://dejure.org/2019,66809
AG Eschweiler, 13.12.2019 - 61 M 598/19 (https://dejure.org/2019,66809)
AG Eschweiler, Entscheidung vom 13.12.2019 - 61 M 598/19 (https://dejure.org/2019,66809)
AG Eschweiler, Entscheidung vom 13. Dezember 2019 - 61 M 598/19 (https://dejure.org/2019,66809)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Duisburg, 23.02.2018 - 7 T 140/17

    Ansatz einer Gebühr eines Gerichtsvollziehers für den Versuch einer gütlichen

    Auszug aus AG Eschweiler, 13.12.2019 - 61 M 598/19
    Sobald der Gerichtsvollzieher dem Schuldner gegenüber die gütliche Erledigung angeboten hat (mündlich oder schriftlich), ist hierin bereits der Versuch derselben zu sehen, da er alles Notwendige und ihm Mögliche dafür getan hat, um mit dem Schuldner die gütliche Beilegung der Sache zu erreichen (vgl. LG Duisburg, Beschluss vom 23. Februar 2018, 7 T 140/17, Rn. 10, zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 13.03.2019 - 25 T 51/19
    Auszug aus AG Eschweiler, 13.12.2019 - 61 M 598/19
    Betreibt der Gerichtsvollzieher wie hier die Zustellung des maßgeblichen Ladungsschreibens mit den Hinweisen zur gütlichen Einigung über den Postweg durfte er annehmen, dass dieses Schreiben den Schuldner tatsächlich erreicht und er damit alles aus seiner Sicht Erforderliche und Mögliche getan hat, um mit dem Schuldner eine gütliche Einigung zu erreichen (vgl. obiter dictum LG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2019, 25 T 51/19. Rn. 25., zitiert nach juris; bestätigt durch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2019, 10 W 47/18, Rn. 3 ff., zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 20.07.2020 - 17 W 55/20

    Versuch einer gütlichen Erledigung durch einen Gerichtsvollzieher; Schriftliches

    In der Sache selbst hat sie jedoch aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung (25 - 28 GA) und der Begründung im vorangegangenen Beschluss des Amtsgerichts Eschweiler vom 13. Dezember 2019 - 61 M 598/19 - keinen Erfolg.
  • LG Aachen, 28.02.2020 - 5 T 11/20

    Gebühr, gütliche Einigung, Zustellung, Postweg

    Die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisor des Landgerichts Aachen vom 21.01.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Eschweiler vom 13.12.2019 (Az. 61 M 598/19) wird zurückgewiesen.
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