Rechtsprechung
AG Eschweiler, 25.07.2016 - 25 C 12/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Verbindliches Restwertangebot, HWS-Distorsion, zögerliches Regulierungsverhalten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze zur Bemessung der Höhe des nach einem Verkehrsunfall zu regulierenden Schadens; Anforderungen an die Verbindlichkeit eines i.R.d. Schadensregulierung seitens der Versicherung des Schädigers gemachten Restwertangebots
Kurzfassungen/Presse
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
In der Weihnachtszeit darf die Regulierung länger dauern
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 22.12.1997 - 1 U 53/97
Restwertansatz eines beschädigten Kfz bei (höherem) Kaufangebot des Versicherers
Auszug aus AG Eschweiler, 25.07.2016 - 25 C 12/16
Bei dem durch die Beklagte zu 2) als Haftpflichtversicherer des Unfallgegners beigebrachten höheren Restwertangebot handelt es sich um ein seriöses und bindendes Angebot, welches den Anforderungen genügt, die an ein bei der Schadensregulierung zu berücksichtigendes Restwertangebot gestellt werden (vgl. BGH, NJW 2000, 800, 802; OLG Düsseldorf, Versicherungsrecht 1998, 518, 519 f.; LG Aachen, Urteil v, 29.08.2002 - 6 S 5/02 - ). - LG Aachen, 29.08.2002 - 6 S 5/02
Restwert-Abrechnung bei Totalschaden - maßgebender Schätzwert
Auszug aus AG Eschweiler, 25.07.2016 - 25 C 12/16
Bei dem durch die Beklagte zu 2) als Haftpflichtversicherer des Unfallgegners beigebrachten höheren Restwertangebot handelt es sich um ein seriöses und bindendes Angebot, welches den Anforderungen genügt, die an ein bei der Schadensregulierung zu berücksichtigendes Restwertangebot gestellt werden (vgl. BGH, NJW 2000, 800, 802; OLG Düsseldorf, Versicherungsrecht 1998, 518, 519 f.; LG Aachen, Urteil v, 29.08.2002 - 6 S 5/02 - ). - BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98
Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden
Auszug aus AG Eschweiler, 25.07.2016 - 25 C 12/16
Bei dem durch die Beklagte zu 2) als Haftpflichtversicherer des Unfallgegners beigebrachten höheren Restwertangebot handelt es sich um ein seriöses und bindendes Angebot, welches den Anforderungen genügt, die an ein bei der Schadensregulierung zu berücksichtigendes Restwertangebot gestellt werden (vgl. BGH, NJW 2000, 800, 802; OLG Düsseldorf, Versicherungsrecht 1998, 518, 519 f.; LG Aachen, Urteil v, 29.08.2002 - 6 S 5/02 - ). - LG Köln, 11.03.2004 - 22 O 680/03
Auszug aus AG Eschweiler, 25.07.2016 - 25 C 12/16
Da aber dem Kfz-Haftpflichtversicherer nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig eine Regulierungsfrist von zumindest 4 Wochen zu gewähren ist, wobei er seine Regulierungsentscheidung innerhalb von 4 Wochen seit Zugang des spezifizierten Forderungsschreibens zu treffen hat (vgl. LG Köln, Urteil vom 11. März 2004 - 22 O 680/03 -, juris) und zu Gunsten der Beklagten zu 2) auch noch die kurz nach dem Eingang des Spezifierungsschreibens folgenden Weihnachtsfeiertage zu berücksichtigen sind, ist ihr kein Vorwurf zu machen.