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   AG Essen, 07.05.2021 - 106 F 83/21   

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https://dejure.org/2021,13844
AG Essen, 07.05.2021 - 106 F 83/21 (https://dejure.org/2021,13844)
AG Essen, Entscheidung vom 07.05.2021 - 106 F 83/21 (https://dejure.org/2021,13844)
AG Essen, Entscheidung vom 07. Mai 2021 - 106 F 83/21 (https://dejure.org/2021,13844)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Corona, Maskenpflicht, Schule. Familiengericht, Zuständigkeit, Wertfestsetzung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kind, Schule, Behörde, Rechtsweg, öffentliches Recht, Coronapandemie, Coronavirus, Infektion,Testpflicht, Maskenpflicht, Abstandsgebot, Dritter, Abwendung, Gefährdungslage, Corona

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Schulische Maßnahmen wegen Corona - Die Zuständigkeit von Familiengerichten

Besprechungen u.ä.

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Der Richter und sein Lenker - Von Rechtsbeugung und anderen schrägen Sachen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • AG Waldshut-Tiengen, 13.04.2021 - 306 AR 6/21

    Zuständigkeit des Familiengerichts für Anträge wegen behaupteter

    Auszug aus AG Essen, 07.05.2021 - 106 F 83/21
    Das Wächteramt des Staates nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG ist subsidiär (AG Waldshut-Tiengen Beschl. v. 13.4.2021 - 306 AR 6/21, BeckRS 2021, 6998).

    Die gerichtliche Kontrolle dieser hoheitlichen Maßnahmen einschließlich der Gesundheitsschutzmaßnahmen in den Schulen, die auf öffentlichem Recht basieren, obliegt allein den Verwaltungsgerichten (vgl. zuletzt nur VG Weimar, B.v. 20.4.2021 - 8 E 416/21 We - juris Rn 6 f.; AG Waldshut-Tiengen, B.v. 13.04.2021 - 306 Ar 6/21 - juris Rn. 8; VG Würzburg, Beschluss vom 23. April 2021 - W 8 E 21.546 -, juris ; AG Dippoldiswalde, Beschluss 29.04.2021 - 7 F 204/21, juris).

  • AG Elmshorn, 21.04.2021 - 44 F 33/21

    Familiengericht ist nicht hinsichtlich der Maskenpflicht und Testung in Schulen

    Auszug aus AG Essen, 07.05.2021 - 106 F 83/21
    Gerade umgekehrt wird die Gefahr einer Infektion des Antragstellers mit u. U. schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen gerade deshalb vermieden, weil die vorgeschriebenen Abstandsgebote sowie die Test- und Maskentragungspflicht in der Schule umgesetzt werden, also die Schule die Vorschriften umsetzt, die das Land aufgrund der vom Bundestag festgestellten Pandemielage von nationaler Bedeutung aufgrund des Bundesinfektionsschutzes getroffen hat (ebenso AG Elmshorn, Beschluss vom 21.04.2021, 44 F 33/21).

    Selbst bei etwaigen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen - die das Familiengericht jedoch nicht hat (so auch OVG Schleswig-Holstein (13.11.2020 3 MR 61/20) zur Maskenpflicht und VGH München (02.03.2021, 20 NE 21.369) zur Testpflicht - führt dies nicht dazu, dass das Familiengericht sich an die Stelle des Verwaltungsgerichtes setzen dürfte und Anordnungen gegenüber der Schule trifft (ebenso AG Elmshorn, Beschluss vom 21.04.2021, 44 F 33/21).

  • AG Essen, 07.05.2021 - 106 F 84/21

    Kein einstweilige Anordnung gegen die Masken-, Abstands- und Testpflicht in

    Auszug aus AG Essen, 07.05.2021 - 106 F 83/21
    Das Verfahren auf Erlass der einstweiligen Anordnung wird unter 106 F 84/21 geführt.

    Die Maskenpflicht wird in der vorliegenden Hauptsache - anders als im EA - Verfahren 106 F 84/21 - nicht thematisiert.

  • OLG Brandenburg, 17.01.2018 - 13 UF 152/17

    Gerichtliche Entscheidung über einen Antrag der Großeltern auf Umgang mit ihren

    Auszug aus AG Essen, 07.05.2021 - 106 F 83/21
    Nicht ein und denselben Verfahrensgegenstand betreffen bereits jene Verfahren, in denen Anträge oder von Amts wegen zu regelnden rechtliche Beziehungen mehrerer Personen im Verhältnis zu demselben Kind zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden sind, wie z. B. die Regelung des Umgangs mehrerer Bezugspersonen mit demselben Kind gem. § 1685 BGB (OLG Brandenburg NJW-RR 2018, 584; BeckOK KostR/Neumann, 32. Ed. 1.1.2021, FamGKG § 45 Rn. 55).
  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 20 NE 21.369

    Corona-Schutzmaßnahmen für Alten- und Pflegeheime

    Auszug aus AG Essen, 07.05.2021 - 106 F 83/21
    Selbst bei etwaigen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen - die das Familiengericht jedoch nicht hat (so auch OVG Schleswig-Holstein (13.11.2020 3 MR 61/20) zur Maskenpflicht und VGH München (02.03.2021, 20 NE 21.369) zur Testpflicht - führt dies nicht dazu, dass das Familiengericht sich an die Stelle des Verwaltungsgerichtes setzen dürfte und Anordnungen gegenüber der Schule trifft (ebenso AG Elmshorn, Beschluss vom 21.04.2021, 44 F 33/21).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2020 - 3 MR 61/20

    Weitere Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown - Grundschulen

    Auszug aus AG Essen, 07.05.2021 - 106 F 83/21
    Selbst bei etwaigen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen - die das Familiengericht jedoch nicht hat (so auch OVG Schleswig-Holstein (13.11.2020 3 MR 61/20) zur Maskenpflicht und VGH München (02.03.2021, 20 NE 21.369) zur Testpflicht - führt dies nicht dazu, dass das Familiengericht sich an die Stelle des Verwaltungsgerichtes setzen dürfte und Anordnungen gegenüber der Schule trifft (ebenso AG Elmshorn, Beschluss vom 21.04.2021, 44 F 33/21).
  • AG Dippoldiswalde, 29.04.2021 - 7 F 204/21
    Auszug aus AG Essen, 07.05.2021 - 106 F 83/21
    Die gerichtliche Kontrolle dieser hoheitlichen Maßnahmen einschließlich der Gesundheitsschutzmaßnahmen in den Schulen, die auf öffentlichem Recht basieren, obliegt allein den Verwaltungsgerichten (vgl. zuletzt nur VG Weimar, B.v. 20.4.2021 - 8 E 416/21 We - juris Rn 6 f.; AG Waldshut-Tiengen, B.v. 13.04.2021 - 306 Ar 6/21 - juris Rn. 8; VG Würzburg, Beschluss vom 23. April 2021 - W 8 E 21.546 -, juris ; AG Dippoldiswalde, Beschluss 29.04.2021 - 7 F 204/21, juris).
  • AG München, 18.03.2021 - 542 F 2559/21

    Sars-CoV-2 Pandemie - keine allgemeine Kindeswohlgefährdung durch Maskenpflicht

    Auszug aus AG Essen, 07.05.2021 - 106 F 83/21
    Das Antragsschreiben wurde lediglich im Hinblick auf das Kind sowie die Schule / Gemeinde individualisiert (u. a. AG Siegburg, Beschluss vom 20. April 2021 - 323 F 48/21 -, Rn. 4, juris; AG München, Beschluss vom 18. März 2021 - 542 F 2559/21 -, juris) Dabei wurde allerdings der Antragsteller z. T. auch als F bezeichnet, eine Überprüfung der Verordnung des Kreises Kleve gewünscht und die Anschrift des hiesigen Antragstellers nicht angegeben.
  • VG Weimar, 20.04.2021 - 8 E 416/21

    Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schüler

    Auszug aus AG Essen, 07.05.2021 - 106 F 83/21
    Die gerichtliche Kontrolle dieser hoheitlichen Maßnahmen einschließlich der Gesundheitsschutzmaßnahmen in den Schulen, die auf öffentlichem Recht basieren, obliegt allein den Verwaltungsgerichten (vgl. zuletzt nur VG Weimar, B.v. 20.4.2021 - 8 E 416/21 We - juris Rn 6 f.; AG Waldshut-Tiengen, B.v. 13.04.2021 - 306 Ar 6/21 - juris Rn. 8; VG Würzburg, Beschluss vom 23. April 2021 - W 8 E 21.546 -, juris ; AG Dippoldiswalde, Beschluss 29.04.2021 - 7 F 204/21, juris).
  • BayObLG, 08.12.1994 - 1Z BR 147/94

    Entziehung elterlicher Rechte bei Gefährdung des Kindeswohls

    Auszug aus AG Essen, 07.05.2021 - 106 F 83/21
    Dazu gehören nach ganz einhelliger Rechtsprechung jedoch lediglich natürliche Personen wie Verwandte (BayObLG FamRZ 1995, 948: ältere Schwester des Kindes), Freunde eines Elternteils (OLG Düsseldorf NJW 1995, 1970), der Stiefelternteil (BayObLG FamRZ 1994, 1413), eine Pflegeperson (anders MüKoBGB/Olzen Rn. 40), ein Nachbar (BT-Drs. 8/2788, 59; OLG Zweibrücken FamRZ 1994, 976), aber auch der nicht sorgeberechtigte Elternteil sowie eine sonstige auf das Kind einwirkende Person, z. B. der neue Lebensgefährte, ersichtlich nicht jedoch Körperschaften des öffentlichen Rechts.
  • AG Weimar, 08.04.2021 - 9 F 148/21

    Kinderschutzverfahren: Masken- und Mindestabstandspflicht für Schulkinder in

  • VG Würzburg, 23.04.2021 - W 8 E 21.546

    Eilverfahren, Vorwegnahme der Hauptsache, begehrte allgemeine Befreiung von der

  • OLG Nürnberg, 26.04.2021 - 9 WF 342/21

    Unzuständigkeit des Familiengerichts für die Überprüfung coronabedingter

  • OLG Zweibrücken, 05.11.1993 - 3 W 165/93

    Anordnung eines Vormundschaftsgerichts gegenüber einem wegen sexuellen

  • AG Siegburg, 20.04.2021 - 323 F 48/21

    Corona, Schule, Maskenpflicht, Testpflicht, Infektionsschutz, Familiengericht

  • AG Weilheim, 13.04.2021 - 2 F 192/21

    Maskenpflicht als Kindeswohlgefährdung

  • OLG Düsseldorf, 30.11.1994 - 3 Wx 560/94

    Vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen; Vorläufige Anordnung; Sofortmaßnahme zur

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