Rechtsprechung
   AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,816
AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20 (https://dejure.org/2021,816)
AG Essen, Entscheidung vom 13.01.2021 - 13 C 278/20 (https://dejure.org/2021,816)
AG Essen, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - 13 C 278/20 (https://dejure.org/2021,816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Corona-Gutscheinlösung bei Veranstaltungen ist rechtmäßig

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • AG Frankfurt/Main, 28.09.2020 - 31 C 2036/20

    Ausgefallenes Konzert von "Die Fantastischen Vier" - Beschränkung der

    Auszug aus AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
    Die Ansprüche sind mit Blick auf den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG die ursprünglichen (Zahlungs-)Forderungen (vgl. AG Frankfurt, Beschluss vom 28. September 2020 - 31 C 2036/20 m.w.N.).

    Das AG Frankfurt führt in seinem Beschluss vom 28. September 2020 - 31 C 2036/20 aus, dass anstelle des Bürgers der Staat die finanzielle Absicherung gewährleisten könne.

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvL 3/66

    Niedersächsisches Deichgesetz

    Auszug aus AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
    Im Rahmen von Eingriffen in Form einer Inhalts- und Schrankenbestimmung muss der Gesetzgeber die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis bringen (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 1969 - 1 BvL 3/66 -, BVerfGE 25, 112-124, Rn. 16).

    Er muss bei der Regelung des Eigentumsinhalts das Wohl der Allgemeinheit beachten und die Befugnisse und Pflichten des Eigentümers am Sozialstaatsprinzip orientieren (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 1969 - 1 BvL 3/66 -, BVerfGE 25, 112-124, Rn. 16).

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
    Entsprechende Belange sind grundsätzlich innerhalb höchster Verfassungsgüter zu verorten (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 08.06.2011 - 2 BvR 2846/(BeckRS 2011, 51793); Beschl. v. 23.03.1971 - 2 BvL 2/66 (BeckRS 1971, 103659); Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 20 Rn. 135).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-288/89

    Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda / Commissariaat voor de Media

    Auszug aus AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
    Für den Kulturgüterschutz hat der EuGH insoweit ausdrücklich anerkannt, dass kulturelle Zwecke gewisse Behinderungen des freien Warenverkehrs rechtfertigen können, bzw. dass das allgemeine Interesse an der Erhaltung des historischen und künstlerischen Erbes ein zwingender Grund sein kann, der eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigt (vgl. EuGH, Urteil vom 25.7.1991, Rs. C-288/89; EuGH, Urteil vom 25.7.1991, Rs. C-353/89 (Kommission/Niederlande).
  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

    Auszug aus AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
    Diese Grenzen sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (BVerfG, Beschl. v. 10.10.2012 - 1 BvL 6/07- Rn. 60 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
    Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn das Gesetz nachträglich ändernd in einen abgeschlossenen Sachverhalt eingreift, indem seine Rechtsfolge für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll (BVerfG, Beschl. v. 17.12.2013 - 1 BvL 5/08- Rn. 40 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.06.2011 - 2 BvR 2846/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung; Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
    Entsprechende Belange sind grundsätzlich innerhalb höchster Verfassungsgüter zu verorten (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 08.06.2011 - 2 BvR 2846/(BeckRS 2011, 51793); Beschl. v. 23.03.1971 - 2 BvL 2/66 (BeckRS 1971, 103659); Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 20 Rn. 135).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-353/89

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
    Für den Kulturgüterschutz hat der EuGH insoweit ausdrücklich anerkannt, dass kulturelle Zwecke gewisse Behinderungen des freien Warenverkehrs rechtfertigen können, bzw. dass das allgemeine Interesse an der Erhaltung des historischen und künstlerischen Erbes ein zwingender Grund sein kann, der eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigt (vgl. EuGH, Urteil vom 25.7.1991, Rs. C-288/89; EuGH, Urteil vom 25.7.1991, Rs. C-353/89 (Kommission/Niederlande).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
    Eine solche von Art. 14 Abs. 1 GG umfasste Forderung ist etwa der Anspruch eines Verkäufers gegen den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises (BVerfG, Beschluss vom 08. Juni 1977 - 2 BvR 499/74 -, BVerfGE 45, 142-186, Rn. 95).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
    Dabei schützt die Eigentumsgarantie nicht nur körperlich greifbare Sachen, sondern auch geldwerte Forderungen, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger privatnützig zugeordnet sind, auf Eigenleistungen beruhen und als materielle Grundlagen persönlicher Freiheit dienen (BVerfG, Beschluss vom 09. Januar 1991 - 1 BvR 929/89 -, BVerfGE 83, 201-216, Rn. 36).
  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

  • BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvL 12/20

    Unzulässige Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung während der

    Insbesondere setzt sich der Vorlagebeschluss insoweit nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, wonach die Erforderlichkeit einer Regelung nicht schon deshalb entfällt, weil eine Finanzierung der Aufgabe aus Steuermitteln für den Betroffenen ein milderes Mittel wäre, da mildere Mittel nicht solche sind, die eine Kostenlast lediglich verschieben (vgl. BVerfGE 109, 64 ; Nedelcu, COVuR 2020, S. 874 ; AG Essen, Urteil vom 13. Januar 2021 - 13 C 278/20 -, juris, Rn. 39).
  • AG Bayreuth, 11.05.2021 - 102 C 191/21

    Veranstaltung aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt: Kein Anspruch auf

    Hinzu kommt, dass dem Gesetzgeber hinsichtlich der Bewertung, wem er die Last der finanziellen Sicherung zuweist, eine Einschätzungsprärogative zukommt (vgl. AG Essen, Urteil vom 13.01.2021, Az. 13 C 278/20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht