Rechtsprechung
AG Essen, 17.12.2015 - 196 C 164/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Darlegung von Gründen seitens der Wohnungseigentümer auf Abberufung des Verwalters und die gerichtliche Bestellung eines Notverwalters; Rechtsmissbräuchlichkeit eines Berufens auf die Unwirksamkeit von Tagesordnungsbeschlüssen bei Verweigerung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen, 17.12.2015 - 196 C 164/15
- LG Dortmund, 16.08.2016 - 1 S 35/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Unterschrift des Verwalters unter …
Auszug aus AG Essen, 17.12.2015 - 196 C 164/15
Eine Verweigerung der Unterschrift und ein Berufen auf diesen Anfechtungsgrund, der dann zur Ungültigkeitserklärung sämtlicher Beschlüsse führt, ist rechtmissbräuchlich (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2001, Aktenzeichen 15 W 326/01 zum Rechtsmissbrauch bei Verweigerung der Unterschrift).In der Regel wird eine Höchstfrist zwischen zwei und sechs Monaten als angemessen erachtet (vgl. Bärmann, § 26, Randnummer 222, 0LG Hamm, Beschluss vom 27.11.2001, Aktenzeichen: 15 W 326/01).
- BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11
Wohnungseigentümergemeinschaft: Stellvertretung bei der Ausübung des Stimmrechts …
Auszug aus AG Essen, 17.12.2015 - 196 C 164/15
Zwar stellt dieser Passung der Teilungserklärung eine Gültigkeitsvoraussetzung der Beschlüsse dar, so dass aus einem Verstoß hiergegen die Anfechtbarkeit folgt (vgl. BGH, NJW 2012, 2512, BGB NJW 1997, 2956 Bärmann, § 23 Randnummer 203). - BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97
Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung
Auszug aus AG Essen, 17.12.2015 - 196 C 164/15
Zwar stellt dieser Passung der Teilungserklärung eine Gültigkeitsvoraussetzung der Beschlüsse dar, so dass aus einem Verstoß hiergegen die Anfechtbarkeit folgt (vgl. BGH, NJW 2012, 2512, BGB NJW 1997, 2956 Bärmann, § 23 Randnummer 203). - AG Essen, 27.04.2015 - 196 C 293/14
Vorsätzlicher Ausschluss eines Wohnungseigentümers von der Eigentümerversammlung …
Auszug aus AG Essen, 17.12.2015 - 196 C 164/15
Der Verwalter sei völlig ungeeignet zur Ausübung des Verwalteramtes, was sich darin zeige, dass er offenstehende Verbindlichkeiten aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss aus dem Verfahren 196 C 293/14 nicht begleiche.
- LG Dortmund, 16.08.2016 - 1 S 35/16
Anforderungen an Abberufung des Verwalters und Bestellung eines Notverwalters …
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 17.12.2015 - Az.: 196 C 164/15 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.