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   AG Essen, 17.12.2015 - 196 C 164/15   

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https://dejure.org/2015,62748
AG Essen, 17.12.2015 - 196 C 164/15 (https://dejure.org/2015,62748)
AG Essen, Entscheidung vom 17.12.2015 - 196 C 164/15 (https://dejure.org/2015,62748)
AG Essen, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 196 C 164/15 (https://dejure.org/2015,62748)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung von Gründen seitens der Wohnungseigentümer auf Abberufung des Verwalters und die gerichtliche Bestellung eines Notverwalters; Rechtsmissbräuchlichkeit eines Berufens auf die Unwirksamkeit von Tagesordnungsbeschlüssen bei Verweigerung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01

    Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Unterschrift des Verwalters unter

    Auszug aus AG Essen, 17.12.2015 - 196 C 164/15
    Eine Verweigerung der Unterschrift und ein Berufen auf diesen Anfechtungsgrund, der dann zur Ungültigkeitserklärung sämtlicher Beschlüsse führt, ist rechtmissbräuchlich (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2001, Aktenzeichen 15 W 326/01 zum Rechtsmissbrauch bei Verweigerung der Unterschrift).

    In der Regel wird eine Höchstfrist zwischen zwei und sechs Monaten als angemessen erachtet (vgl. Bärmann, § 26, Randnummer 222, 0LG Hamm, Beschluss vom 27.11.2001, Aktenzeichen: 15 W 326/01).

  • BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Stellvertretung bei der Ausübung des Stimmrechts

    Auszug aus AG Essen, 17.12.2015 - 196 C 164/15
    Zwar stellt dieser Passung der Teilungserklärung eine Gültigkeitsvoraussetzung der Beschlüsse dar, so dass aus einem Verstoß hiergegen die Anfechtbarkeit folgt (vgl. BGH, NJW 2012, 2512, BGB NJW 1997, 2956 Bärmann, § 23 Randnummer 203).
  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus AG Essen, 17.12.2015 - 196 C 164/15
    Zwar stellt dieser Passung der Teilungserklärung eine Gültigkeitsvoraussetzung der Beschlüsse dar, so dass aus einem Verstoß hiergegen die Anfechtbarkeit folgt (vgl. BGH, NJW 2012, 2512, BGB NJW 1997, 2956 Bärmann, § 23 Randnummer 203).
  • AG Essen, 27.04.2015 - 196 C 293/14

    Vorsätzlicher Ausschluss eines Wohnungseigentümers von der Eigentümerversammlung

    Auszug aus AG Essen, 17.12.2015 - 196 C 164/15
    Der Verwalter sei völlig ungeeignet zur Ausübung des Verwalteramtes, was sich darin zeige, dass er offenstehende Verbindlichkeiten aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss aus dem Verfahren 196 C 293/14 nicht begleiche.
  • LG Dortmund, 16.08.2016 - 1 S 35/16

    Anforderungen an Abberufung des Verwalters und Bestellung eines Notverwalters

    Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 17.12.2015 - Az.: 196 C 164/15 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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