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   AG Essen, 18.03.1998 - 90 AR 335/96   

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https://dejure.org/1998,15542
AG Essen, 18.03.1998 - 90 AR 335/96 (https://dejure.org/1998,15542)
AG Essen, Entscheidung vom 18.03.1998 - 90 AR 335/96 (https://dejure.org/1998,15542)
AG Essen, Entscheidung vom 18. März 1998 - 90 AR 335/96 (https://dejure.org/1998,15542)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Eintragung in das Partnerschaftsregister; Eintritt eines Steuerberaters in eine Partnerschaft; Verfassungsmäßigkeit einer Norm im Berufsrecht betreffend die Gründung einer Partnerschaft; Anerkennung von Partnerschaftsgesellschaften als ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1986 - II ZR 75/85

    Berufspflichten eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs; Zusammenschluß

    Auszug aus AG Essen, 18.03.1998 - 90 AR 335/96
    Auch wenn nach der amtlichen Begründung zum PartGG die Überprüfung der Einhaltung berufsrechtlicher Reglementierungen nicht von Amts wegen durch die Gerichte erfolgen soll, denn diese Prüfung soll vorrangig Aufgabe der berufsständischen Organe sein (BT -Drucks. 12/6152, S. 14), die gegen ihre Mitglieder nach Eintragung in das Partnerschaftsregister auf berufsrechtlichem Wegen vorgehen können, hat das Gericht dem Einwand der Steuerberaterkammern hinsichtlich der zu beachtenden Zusammenarbeitsregeln nachzugehen, weil die Nichtbeachtung dieser berufsrechtlicher Vorschriften die Nichtigkeit des Partnerschaftsvertrages gemäß § 134 BGB nach sich ziehen kann, was einer Eintragung in das Partnerschaftsregister entgegen stehen würde, denn eine Registereintragung trotz Gesetzesverstoßes begründet einen nicht hinnehmbaren Widerspruch der Rechtsordnung, die mit den berufsrechtlichen Verbotsnormen wichtige Gemeinschaftsinteressen schützt (vergl. BGHZ 97, 243, 250 = NJW 1987, 65 ff).
  • BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 115/94

    Zusammenschluss von Rechtsanwälten zu einer GmbH

    Auszug aus AG Essen, 18.03.1998 - 90 AR 335/96
    Ein solches Verbot, soweit verfassungsrechtlich unbedenklich, hätte einer ausdrücklich und bestimmt erfolgen müssen (vergl. z.B. BayObLG in einer Entscheidung über die Zulässigkeit der" Rechtsanwalts-GmbH " worin es heißt: "Der Bestimmung des § 59 a BRAO läßt sich nämlich nicht mit der für ein die Berufsausübung einschränkendes Verbot erforderlichen Bestimmtheit entnehmen, dass den Rechtsanwälten als Rechtsform für ihre Zusammenarbeit nur und ausschließlich die Sozietät zur Verfügung stehen und jede andere Rechtsform eines Zusammenschlusses untersagt sein soll", Rpfleger 1995, Seite 215 - 216 = WM 1995, Seite 23 - 25).
  • BFH, 04.08.1983 - IV R 6/80

    Diplom-Informatiker - Selbstständige Tätigkeit - Berufsausbildung -

    Auszug aus AG Essen, 18.03.1998 - 90 AR 335/96
    Der Beruf Systemanalytiker ist ein sogenannter ähnlicher Beruf im Sinne von § 1 Abs. 2 PartGG, wenn der Anmeldende, der diesen Beruf in der Partnerschaft ausüben will, eine dem Ingenieur vergleichbare Berufsausbildung absolviert hat und die Tätigkeit in einem für den Katalogberuf typischen Bereich liegt (Blümich, 48. Ergänzungslieferung, EStG, RN 82 zu § 18 EStG; Schmidt/Seeger, 13. Auflage, RN 24 zu § 18 EStG; BFH IV R 6/80 vom 04.08.1983, BStBI. II 83, Seite 677 = BFHE 139, Seite 84).
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