Rechtsprechung
   AG Essen, 20.11.2006 - 23 C 146/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24670
AG Essen, 20.11.2006 - 23 C 146/06 (https://dejure.org/2006,24670)
AG Essen, Entscheidung vom 20.11.2006 - 23 C 146/06 (https://dejure.org/2006,24670)
AG Essen, Entscheidung vom 20. November 2006 - 23 C 146/06 (https://dejure.org/2006,24670)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,24670) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Info-Werbung von Rechtsanwälten"

    Auch das einmalige Absenden einer unverlangten E-Mail stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und stört und belästigt den Geschäftsbetrieb erheblich.

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aufgrund des Versandes einmaliger unaufgeforderter Werbung per E-Mail an einen E-Commerce Betreiber; Zusendung unverlangter Werbemitteilungen als unzumutbare Belästigung für den Geschäftsbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 22.06.2004 - 9 W 53/04

    Unterlassungsanspruch wegen E-Mail-Spamming: Mithaftung einer politischen Partei

    Auszug aus AG Essen, 20.11.2006 - 23 C 146/06
    Auf die ständige Rechtssprechung wird verwiesen (vergleiche nur KG, Urteil vom 22.06.04, 9 W 53/04).
  • BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus AG Essen, 20.11.2006 - 23 C 146/06
    Der Wegfall der Wiederholungsgefahr ist nur ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn Umstände vorliegen, deretwegen nach allgemeiner Erfahrung mit einem erneuten Verstoß gerechnet werden kann (vergleiche BGH MDR 2000, 1233).
  • OLG Hamm, 11.03.2005 - 1 Sbd 13/05

    Streitwert bei Fax-Spamming

    Auszug aus AG Essen, 20.11.2006 - 23 C 146/06
    Es wird beispielhaft verwiesen auf den Beschluss des OLG Hamm vom 11.03.05 (MMR 2005, 378), nach dem bei auf Unterlassung unerwünschte E-Mail oder Fax Werbung gerichteten Klage von Gewerbetreibenden regelmäßig Streitwerte bis zu 10.000,00 EUR angenommen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht