Rechtsprechung
AG Essen, 20.11.2006 - 23 C 146/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- MIR - Medien Internet und Recht
"Info-Werbung von Rechtsanwälten"
Auch das einmalige Absenden einer unverlangten E-Mail stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und stört und belästigt den Geschäftsbetrieb erheblich.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz aufgrund des Versandes einmaliger unaufgeforderter Werbung per E-Mail an einen E-Commerce Betreiber; Zusendung unverlangter Werbemitteilungen als unzumutbare Belästigung für den Geschäftsbetrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 22.06.2004 - 9 W 53/04
Unterlassungsanspruch wegen E-Mail-Spamming: Mithaftung einer politischen Partei …
Auszug aus AG Essen, 20.11.2006 - 23 C 146/06
Auf die ständige Rechtssprechung wird verwiesen (vergleiche nur KG, Urteil vom 22.06.04, 9 W 53/04). - BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98
Beseitigung der Wiederholungsgefahr
Auszug aus AG Essen, 20.11.2006 - 23 C 146/06
Der Wegfall der Wiederholungsgefahr ist nur ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn Umstände vorliegen, deretwegen nach allgemeiner Erfahrung mit einem erneuten Verstoß gerechnet werden kann (vergleiche BGH MDR 2000, 1233). - OLG Hamm, 11.03.2005 - 1 Sbd 13/05
Streitwert bei Fax-Spamming
Auszug aus AG Essen, 20.11.2006 - 23 C 146/06
Es wird beispielhaft verwiesen auf den Beschluss des OLG Hamm vom 11.03.05 (MMR 2005, 378), nach dem bei auf Unterlassung unerwünschte E-Mail oder Fax Werbung gerichteten Klage von Gewerbetreibenden regelmäßig Streitwerte bis zu 10.000,00 EUR angenommen werden.