Rechtsprechung
AG Essen, 30.12.2021 - 196 C 73/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
§ 10 WEG
Wohnungseigentum
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vermietungs- und Verpachtungsverbot
- rewis.io
- mietrechtsiegen.de
Wohnungseigentümerbeschluss über Vermietungs- bzw. Verpachtungsverbot
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschluss über Zustimmungsvorbehalt bei Neuvermietung ist nichtig!
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Untersagung oder Einschränkung des Rechts auf Vermietung von Wohneigentum
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Untersagung oder wesentliche Einschränkung des Rechts auf Vermietung von Wohneigentum per Beschluss unzulässig - Einschränkung des Rechts auf Vermietung des Sondereigentums nur durch Gemeinschaftsordnung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Einschränkung des Rechts auf Vermietung durch Beschluss! (IMR 2022, 155)
Verfahrensgang
- AG Essen, 09.12.2021 - 196 C 73/21
- AG Essen, 30.12.2021 - 196 C 73/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 63/05
Wohnungseigentum: Sanktion durch Zahlungsverpflichtung bei unterlassener …
- BGH, 25.09.2020 - V ZR 300/18
Nichtvorlage des Mietvertrags als wichtiger Grund zur Verweigerung der nach einer …
Auszug aus AG Essen, 30.12.2021 - 196 C 73/21
Das Rechtsschutzinteresse im Beschlussanfechtungsverfahren kann ausnahmsweise entfallen, wenn ein Erfolg der Klage den Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft keinen Nutzen mehr bringen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2020 - V ZR 300/18 -, Rn. 11, juris), wie es hier nach Auffassung des Gerichts der Fall ist. - BGH, 01.06.2017 - VII ZR 277/15
Handelsvertretervertrag: Wegfall des Provisionsanspruchs bei Nichtausführung des …
Auszug aus AG Essen, 30.12.2021 - 196 C 73/21
Die einseitige Erledigungserklärung bildet eine gem. § 264 Nr. 2 ZPO privilegierte Klageänderung, mit der von einem Leistungsantrag auf einen Feststellungsantrag übergegangen wird (BGH NJW 2017, 3521 Rn. 30, beck-online).