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AG Essen-Borbeck, 13.01.2023 - 23 C 731/22 |
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- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus AG Essen-Borbeck, 13.01.2023 - 23 C 731/22
Allerdings kann der später ermittelte Schadensumfang im Rahmen tatrichterlicher Würdigung nach § 287 ZPO oft ein Gesichtspunkt für die Beurteilung sein, ob eine Begutachtung tatsächlich erforderlich war oder ob nicht möglicherweise andere, kostengünstigere Schätzungen wie beispielsweise ein Kostenvoranschlag eines Reparaturbetriebs ausgereicht hätten (BGH Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 365/03).Selbst wenn man die fiktiven Netto-Reparaturkosten des Prüfberichtes der Beklagten i.H.v. 747, 18 EUR zugrunde legt, liegt betragsmäßig kein Bagatellschaden vor (vgl. BGH Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 365/03, wonach bei Überschreitung einer Schadenshöhe von 1.400,00 DM / 715, 81 EUR kein Bagatellschaden vorliegt).
- BGH, 19.07.2016 - VI ZR 491/15
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als auszugleichender …
Auszug aus AG Essen-Borbeck, 13.01.2023 - 23 C 731/22
Damit hat sie der ihr obliegenden Darlegungslast genüge getan (so auch BGH, Urteil vom 19.07.2016 - VI ZR 491/15). - OLG Hamm, 28.06.2022 - 7 U 45/21
Vorschaden; Gebrauchsspuren; Abzug "neu für alt"; Sachverständigenkosten; …
Auszug aus AG Essen-Borbeck, 13.01.2023 - 23 C 731/22
Insoweit ist nicht alleine darauf abzustellen, ob die durch die Begutachtung ermittelte Schadenshöhe einen bestimmten Betrag überschreitet oder in einem bestimmten Verhältnis zu den Sachverständigenkosten steht, denn zum Zeitpunkt der Beauftragung des Gutachters ist dem Geschädigten diese Höhe gerade nicht bekannt (OLG Hamm, Urteil vom 28. Juni 2022 - I-7 U 45/21 -, juris, Rn. 13).