Rechtsprechung
   AG Essen-Steele, 15.02.2017 - 8 C 507/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,49396
AG Essen-Steele, 15.02.2017 - 8 C 507/14 (https://dejure.org/2017,49396)
AG Essen-Steele, Entscheidung vom 15.02.2017 - 8 C 507/14 (https://dejure.org/2017,49396)
AG Essen-Steele, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 8 C 507/14 (https://dejure.org/2017,49396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,49396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Essen-Steele urteilt mit mehr als kritisch zu betrachtender Begründung zu restlichen, abgetretenen Sachverständigenkosten im Rechtsstreit gegen die bei der HUK-COBURG Versicherte mit Urteil vom 15.2.2017 - 8 C 507/14 -.

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Essen-Steele urteilt mit mehr als kritisch zu betrachtender Begründung zu restlichen, abgetretenen Sachverständigenkosten im Rechtsstreit gegen die bei der HUK-COBURG Versicherte mit Urteil vom 15.2.2017 - 8 C 507/14 -.

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 11.10.2013 - 9 U 35/13

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Besitz- und Eigentumserwerbs

    Auszug aus AG Essen-Steele, 15.02.2017 - 8 C 507/14
    Die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB mit der Folge, dass es so dann dem Gegner obliegt, diese zu widerlegen, greift, insoweit ist der Rechtsauffassung des Beklagten in der Klageerwiderung vom 19.02.2015 zuzustimmen,  erst wenn  der Geschädigte,  nach erfolgter Abtretung mithin hier der Kläger, seiner sekundären Last in Bezug auf die Darlegung der konkreten Umstände seines Besitz- und Eigentumserwerbs konkret und schlüssig vorzutragen, da es dem Beklagten aufgrund seiner fehlenden Kenntnisse andernfalls von Anfang an unmöglich wäre, hierzu einen Gegenbeweis anzutreten (OLG Hamm, Beschl. v. 11.10.2013 - 9 U 35/14 = NJW 2014, 1894).
  • BGH, 11.01.2007 - VII ZR 165/05

    Rechtsfolgen der Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Schlussrechnung

    Auszug aus AG Essen-Steele, 15.02.2017 - 8 C 507/14
    Die vorbehaltlose Regulierung stellt kein, auch kein deklaratorisches Anerkenntnis im Rechtssinne dar, sondern ist lediglich Erfüllungshandlung iSd. § 362 Abs. 1 BGB und demnach mit keine weitergehenden Erklärung des Schädigers verbunden (BGH NJW-RR 2007, 530).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht