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AG Essen-Steele, 15.02.2017 - 8 C 507/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
AG Essen-Steele urteilt mit mehr als kritisch zu betrachtender Begründung zu restlichen, abgetretenen Sachverständigenkosten im Rechtsstreit gegen die bei der HUK-COBURG Versicherte mit Urteil vom 15.2.2017 - 8 C 507/14 -.
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
AG Essen-Steele urteilt mit mehr als kritisch zu betrachtender Begründung zu restlichen, abgetretenen Sachverständigenkosten im Rechtsstreit gegen die bei der HUK-COBURG Versicherte mit Urteil vom 15.2.2017 - 8 C 507/14 -.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 11.10.2013 - 9 U 35/13
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Besitz- und Eigentumserwerbs
Auszug aus AG Essen-Steele, 15.02.2017 - 8 C 507/14
Die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB mit der Folge, dass es so dann dem Gegner obliegt, diese zu widerlegen, greift, insoweit ist der Rechtsauffassung des Beklagten in der Klageerwiderung vom 19.02.2015 zuzustimmen, erst wenn der Geschädigte, nach erfolgter Abtretung mithin hier der Kläger, seiner sekundären Last in Bezug auf die Darlegung der konkreten Umstände seines Besitz- und Eigentumserwerbs konkret und schlüssig vorzutragen, da es dem Beklagten aufgrund seiner fehlenden Kenntnisse andernfalls von Anfang an unmöglich wäre, hierzu einen Gegenbeweis anzutreten (OLG Hamm, Beschl. v. 11.10.2013 - 9 U 35/14 = NJW 2014, 1894). - BGH, 11.01.2007 - VII ZR 165/05
Rechtsfolgen der Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Schlussrechnung
Auszug aus AG Essen-Steele, 15.02.2017 - 8 C 507/14
Die vorbehaltlose Regulierung stellt kein, auch kein deklaratorisches Anerkenntnis im Rechtssinne dar, sondern ist lediglich Erfüllungshandlung iSd. § 362 Abs. 1 BGB und demnach mit keine weitergehenden Erklärung des Schädigers verbunden (BGH NJW-RR 2007, 530).