Rechtsprechung
   AG Essen-Steele, 22.06.2005 - 8 C 89/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7153
AG Essen-Steele, 22.06.2005 - 8 C 89/05 (https://dejure.org/2005,7153)
AG Essen-Steele, Entscheidung vom 22.06.2005 - 8 C 89/05 (https://dejure.org/2005,7153)
AG Essen-Steele, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 8 C 89/05 (https://dejure.org/2005,7153)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7153) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruchs auf Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren bei außergerichtlicher Vertretung ohne Rechtsschutzversicherung aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag

  • RA Kotz

    Rechtsanwaltsgebühren (außergerichtliche) - Übernahme durch RSV bzw. Mandanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    RVG-VV Nr. 2400; ARB 2000 § 1 (GDV-Musterbedingungen)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsrecht - Deckungszusage für außergerichtliche Tätigkeit

Papierfundstellen

  • AnwBl 2005, 655
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • AG Brandenburg, 20.12.2019 - 31 C 193/18

    Erdarbeiten auf Privatgrundstück: Tiefbauer muss sich über Leitungsverlauf

    Wünscht der Mandant nach einer umfassenden Aufklärung über die voraussichtlich anfallenden Gebühren dann zunächst nur eine außergerichtliche Interessenvertretung durch das Inkassobüro und bestehen zunächst auch noch erheblich Anzeichen für eine außergerichtliche Einigung der Parteien, verstößt die Klägerseite dann auch ggf. nicht gegen die ihr obliegende Schadensminderungspflicht, da sowohl der Rechtsanwalt nach Sinn und Zweck des neuen RVG als auch das Inkassobüro gehalten sind, zunächst in der Regel eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen ( AG Essen-Steele , JurBüro 2005, Seiten 585 ff. = Recht und Schaden 2006, Seiten 70 ff.; AG Brandenburg an der Havel , NJOZ 2006, Heft 35, Seiten 3254 ff.; Jäckle , VuR 2016, Seiten 60 f.; Jäckle , NJW 2016, Seiten 977 ff. ).
  • AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 235/18

    Mängel aufgrund fehlerhafter Montage: Wie hoch ist die Minderung?

    Wünscht der Mandant nach einer umfassenden Aufklärung über die voraussichtlich anfallenden Gebühren dann zunächst nur eine außergerichtliche Interessenvertretung, verstößt der Rechtsanwalt dann auch nicht gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht, auch wenn der Rechtsanwalt nach Sinn und Zweck des neuen RVG gehalten, zunächst in der Regel eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen ( AG Essen-Steele , JurBüro 2005, Seiten 585 ff. = Recht und Schaden 2006, Seiten 70 ff.; AG Brandenburg an der Havel , NJOZ 2006, Heft 35, Seiten 3254 ff. ).
  • AG Brandenburg, 26.02.2024 - 30 C 221/23

    Abwehr unberechtigter Forderung - Ersatz der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren

    Wünscht der Mandant nach einer umfassenden Aufklärung über die voraussichtlich anfallenden Gebühren dann zunächst nur eine außergerichtliche Interessenvertretung, verstößt der Rechtsanwalt dann auch nicht gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht, auch wenn der Rechtsanwalt nach Sinn und Zweck des neuen RVG gehalten, zunächst in der Regel eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen (AG Essen-Steele, JurBüro 2005, Seiten 585 ff. = Recht und Schaden 2006, Seiten 70 ff.; AG Brandenburg an der Havel, NJOZ 2006, Heft 35, Seiten 3254 ff.).
  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Wünscht der Mandant nach einer umfassenden Aufklärung über die voraussichtlich anfallenden Gebühren dann zunächst nur eine außergerichtliche Interessenvertretung, verstößt der Rechtsanwalt dann auch nicht gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht, auch wenn der Rechtsanwalt nach Sinn und Zweck des neuen RVG gehalten, zunächst in der Regel eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen ( AG Essen-Steele , JurBüro 2005, Seiten 585 ff. = Recht und Schaden 2006, Seiten 70 ff.; AG Brandenburg an der Havel , NJOZ 2006, Heft 35, Seiten 3254 ff. ).
  • LG Hamburg, 19.10.2007 - 302 S 19/07

    Rechtschutzversicherung: Obliegenheitsverletzung eines Versicherungsnehmers durch

    In der Rechtsprechung ist umstritten, ob der Deckungsschutz für die außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers auf Wiedereinstellung in der Regel zu versagen und nur bei Vorliegen besonderer Umstände zu erteilen ist (so z. B. LG Hamburg vom 07.09.2006, 310 S 4/06; LG München I vom 04.11.2004, 34 S 4791/04; AG Stuttgart a. a. O. und das angefochtene Urteil des AG Hamburg-Harburg in der Vorinstanz) oder ob dieser grundsätzlich zu erteilen ist (so z. B. AG Essen-Steele JurBüro 2005, 585 = r + s 2006, 70 und AG Wiesbaden vom 14.09.2005, 93 C 2931/05).
  • AG Brandenburg, 19.06.2006 - 31 C 377/05

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten für ein vorprozessuales Schreiben

    Überdies ist der Rechtsanwalt auch nach Sinn und Zweck des neuen RVG gehalten, zunächst in der Regel eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen ( AG Essen-Steele, JurBüro 2005, Seiten 585 ff. = Recht und Schaden 2006, Seiten 70 ff. ).
  • LG Hamburg, 07.09.2006 - 310 S 4/06

    Rechtsschutzversicherung: Leistungsfreiheit für außergerichtliche anwaltliche

    So betrifft auch die vom Kläger in Bezug genommene Entscheidung des LG Essen-Steele (JurBüro 2005, 585) eine andere Rechtsbeziehung und ist für den vorliegenden Fall nicht maßgeblich.
  • LG Berlin, 03.01.2008 - 52 S 213/06

    Rechtsanwaltsvertrag: Aufklärungspflicht über die Konditionen der Deckung durch

    Tatsächlich war ja durch das Urteil des Amtsgerichts Essen-Steele vom 22.6.2005 - 8 C 89/05 - kurz zuvor entschieden worden, dass eine Erstattungspflicht durch die Versicherung bestand.
  • AG Essen, 01.08.2006 - 20 C 63/06

    Kostendeckungsklage gegen Rechtsschutzversicherer

    Dies entspricht nahezu allgemeiner Meinung (LG München AGS 2005, 365; AG Düsseldorf AGS 2005, 578; AG München JurBüro 2004, 427; AG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2004 - AZ: 58 C 12960/03 -, veröffentlicht in NRWE; a.A. soweit ersichtlich nur AG Cham AnwBl 06, 287), wobei das von der Klägerin zitierte Urteil des AG Essen-Steele vom 22.06.2005 - AZ: 8 C 89/05 - (AGS 2005, 468 = JurBüro 2005, 585 = r + s 2006, 70) nicht einmal eine Ausnahme von der allgemeinen Meinung darstellt, weil es sich ausschließlich mit der Honorarklage eines Anwaltes gegen seinen Auftraggeber befasst, während es hier um einen Anspruch aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag geht, der unter den besonderen Voraussetzungen des Versicherungsrechtes - hier des § 17 Abs. 5 c cc ARB 94 - steht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht