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AG Essen-Steele, 24.03.2020 - 23 F 58/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 236 FamFG
Kindesunterhalt, Jugendamtsurkunde - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen-Steele, 24.03.2020 - 23 F 58/15
- OLG Hamm, 08.06.2021 - 13 UF 76/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.11.2017 - XI ZR 529/17
Festsetzung des Werts der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden …
Auszug aus AG Essen-Steele, 24.03.2020 - 23 F 58/15
"Wie sich aus § 256 Abs. 2, § 261 Abs. 2, § 297 ZPO ergibt, ist die Erhebung einer neuen Klageforderung oder einer Klageerweiterung durch einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz unzulässig, weil Sachanträge spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt werden müssen (BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1997 - IV ZB 11/97, NJW-RR 1997, 1486 …und vom 19. März 2009 - IX ZB 152/08, NJW-RR 2009, 853 Rn. 8 mwN) "(BGH, Beschluss vom 07. November 2017 - XI ZR 529/17 -, Rn. 6, juris).Daran ändert auch der im Termin zur mündlichen Verhandlung gewährte Schriftsatznachlass nichts, da ein Schriftsatznachlass "nur im Rahmen des § 296a Satz 2 ZPO für Angriffs- und Verteidigungsmittel beachtlich ist" (BGH, Beschluss vom 07. November 2017 - XI ZR 529/17 -, Rn. 6, juris).
- BGH, 09.07.1997 - IV ZB 11/97
Rechtshängigkeit einer nach Schluß der mündlichen Verhandlung erfolgten …
Auszug aus AG Essen-Steele, 24.03.2020 - 23 F 58/15
"Wie sich aus § 256 Abs. 2, § 261 Abs. 2, § 297 ZPO ergibt, ist die Erhebung einer neuen Klageforderung oder einer Klageerweiterung durch einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz unzulässig, weil Sachanträge spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt werden müssen (BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1997 - IV ZB 11/97, NJW-RR 1997, 1486 …und vom 19. März 2009 - IX ZB 152/08, NJW-RR 2009, 853 Rn. 8 mwN) "(BGH…, Beschluss vom 07. November 2017 - XI ZR 529/17 -, Rn. 6, juris). - BGH, 19.03.2009 - IX ZB 152/08
Bedeutung einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung geltend gemachten …
Auszug aus AG Essen-Steele, 24.03.2020 - 23 F 58/15
"Wie sich aus § 256 Abs. 2, § 261 Abs. 2, § 297 ZPO ergibt, ist die Erhebung einer neuen Klageforderung oder einer Klageerweiterung durch einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz unzulässig, weil Sachanträge spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt werden müssen (BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1997 - IV ZB 11/97, NJW-RR 1997, 1486 und vom 19. März 2009 - IX ZB 152/08, NJW-RR 2009, 853 Rn. 8 mwN) "(BGH…, Beschluss vom 07. November 2017 - XI ZR 529/17 -, Rn. 6, juris).