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AG Essen-Steele, 30.03.2017 - 14 F 24/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertretung des Kindes in der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Ergänzungspfleger i.R.e sog. Wechselmodells
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen-Steele, 30.03.2017 - 14 F 24/17
- OLG Hamm, 07.06.2017 - 10 UF 68/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 20.08.2014 - 10 UF 163/14
Befugnis eines Elternteils zur Geltendmachung von Kindesunterhalt bei Betreuung …
Auszug aus AG Essen-Steele, 30.03.2017 - 14 F 24/17
Entweder ist die Bestellung eines Ergänzungspflegers für das Kind herbeizuführen oder derjenige Elternteil, der den anderen für barunterhaltspflichtig hält, muss gemäß § 1628 BGB die familiengerichtliche Übertragung der Entscheidung zur Geltendmachung von Kindesunterhalt herbeiführen (OLG Celle, Beschluss vom 20. August 2014 - 10 UF 163/14 -, Rn. 7, juris). - OLG Köln, 21.03.2014 - 4 UF 1/14
Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Vertretung des Kindes in einem …
Auszug aus AG Essen-Steele, 30.03.2017 - 14 F 24/17
Die von der Antragstellerin beantragte Bestellung eines Ergänzungspflegers dürfte dabei in der Regel zweckmäßig sein (OLG Köln, Beschluss vom 21. März 2014 - II-4 UF 1/14 -, Rn. 5, juris).
- OLG Hamm, 07.06.2017 - 10 UF 68/17
Beschwerdebefugnis gegen Ergänzungspflegschaft wegen Kindesunterhalt
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 30.03.2017 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts- Essen-Steele (14 F 24/17) wird als unzulässig verworfen.