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   AG Essen-Steele, 30.04.2015 - 8 C 460/14   

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AG Essen-Steele, 30.04.2015 - 8 C 460/14 (https://dejure.org/2015,13922)
AG Essen-Steele, Entscheidung vom 30.04.2015 - 8 C 460/14 (https://dejure.org/2015,13922)
AG Essen-Steele, Entscheidung vom 30. April 2015 - 8 C 460/14 (https://dejure.org/2015,13922)
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  • LG Essen, 23.04.2013 - 10 S 22/13

    Nachweispflichten bei Vorhandensein von Vorschäden an dem unfallbeschädigten PKW

    Auszug aus AG Essen-Steele, 30.04.2015 - 8 C 460/14
    Eine lediglich pauschale Beschreibung der Vorschäden genügt insoweit nicht der erforderlichen Differenzierung (vgl. z.B. LG Essen, Beschluss vom 23.04.2013 - 10 S 22/13).

    Abgesehen davon, dass der Kläger - zumal anwaltlich vertreten - im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 10.04.2015 trotz eines ausdrücklichen Hinweises des Gerichts davon abgesehen hat, einen Antrag auf Einräumung einer Frist zur ergänzenden Stellungnahme zu stellen, war dem Kläger eine solche auch von Amts wegen nicht zu gewähren, nachdem die Beklagten bereits im Rahmen der Klageerwiderung vom 10.12.2014 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die vorstehend dargelegte Rechtsprechung auf das Erfordernis einer konkreten Abgrenzung etwa vorhandener Vorschäden hingewiesen haben (vgl. auch LG Essen, Beschluss vom 23.04.2013 - 10 S 22/13).

    Auch insoweit bedurfte es weder eines ausdrücklichen Hinweises des Gerichts, noch der Einräumung einer Frist zur ergänzenden Stellungnahme, nachdem die Beklagten auch hierauf bereits im Rahmen der Klageerwiderung vom 10.12.2014 ausdrücklich hingewiesen haben (vgl. LG Essen, Beschluss vom 23.04.2013 - 10 S 22/13).

  • LG Essen, 13.06.2012 - 12 O 440/10

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfallgeschehen bei Vorschäden des

    Auszug aus AG Essen-Steele, 30.04.2015 - 8 C 460/14
    Da es auch an einem solchen Vorbringen des Klägers fehlt, kann mangels hinreichender Darlegung eines etwaigen Schadens der Höhe nach vorliegend offen bleiben, ob dem Kläger ggfs. jedenfalls solche Schäden von den Beklagten zu erstatten gewesen wären, die - etwa im Bereich allein des linken Außenspiegels - offenbar allein auf die streitgegenständliche Kollision zurückgehen und darüber hinaus keine Fahrzeugteile betreffen, die schon durch Vorschäden in Mitleidenschaft gezogen waren (vgl. OLG Bremen, Urt. v. 09.01.2007 - 3 U 54/06), was vorliegend noch umso mehr gilt, als dass es grds. nicht Aufgabe des Gericht ist, ggfs. unter Hinzuziehung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen die in Wahrheit bestehenden Unfallschäden unter Ausgrenzung von etwa bestehenden Altschäden zu ermitteln und dem Geschädigten so die Möglichkeit zu eröffnen, den Versuch einer überhöhten Abrechnung unter Berücksichtigung von Altschäden zu unternehmen, ohne dass es der Gegenpartei - abgesehen von Mutmaßungen - möglich wäre, substantiiert zu Altschäden vorzutragen, da dies zu einer unzulässigen Ausforschung zu Gunsten des Geschädigten führen würde (vgl. insoweit auch LG Essen, Urt. v. 13.06.2012 -12 O 440/10).

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Geschädigte dem von ihm beauflagten Sachverständigen einen Vorschaden verschweigt, wobei grds. auch eine fahrlässige Fehlinformation des Sachverständigen über das Vorhandensein von Vorschäden genügt (vgl. z.B. OLG Köln, Urt. v. 23.02.2012 - 7 U 134/11; LG Essen, Urt. v. 13.06.2012 - 12 O 440/10).

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2006 - 1 U 61/06
    Auszug aus AG Essen-Steele, 30.04.2015 - 8 C 460/14
    Zwar ist dem klägerischen Vorbringen insoweit zuzugeben, dass der Geschädigte eines Unfallereignisses grds. auch dann einen Anspruch auf Erstattung der ihm zur Schadensfeststellung entstandenen Sachverständigenkosten hat, wenn sich das vom Geschädigten eingeholte Sachverständigengutachten - wie vorliegend - objektiv als ungeeignet bzw. unbrauchbar erweist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.09.2006 - 1 U 61/06).
  • OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 134/11

    Müssen die Kosten eines ungeeigneten Gutachtens erstattet werden?

    Auszug aus AG Essen-Steele, 30.04.2015 - 8 C 460/14
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Geschädigte dem von ihm beauflagten Sachverständigen einen Vorschaden verschweigt, wobei grds. auch eine fahrlässige Fehlinformation des Sachverständigen über das Vorhandensein von Vorschäden genügt (vgl. z.B. OLG Köln, Urt. v. 23.02.2012 - 7 U 134/11; LG Essen, Urt. v. 13.06.2012 - 12 O 440/10).
  • OLG Bremen, 09.01.2007 - 3 U 54/06
    Auszug aus AG Essen-Steele, 30.04.2015 - 8 C 460/14
    Da es auch an einem solchen Vorbringen des Klägers fehlt, kann mangels hinreichender Darlegung eines etwaigen Schadens der Höhe nach vorliegend offen bleiben, ob dem Kläger ggfs. jedenfalls solche Schäden von den Beklagten zu erstatten gewesen wären, die - etwa im Bereich allein des linken Außenspiegels - offenbar allein auf die streitgegenständliche Kollision zurückgehen und darüber hinaus keine Fahrzeugteile betreffen, die schon durch Vorschäden in Mitleidenschaft gezogen waren (vgl. OLG Bremen, Urt. v. 09.01.2007 - 3 U 54/06), was vorliegend noch umso mehr gilt, als dass es grds. nicht Aufgabe des Gericht ist, ggfs. unter Hinzuziehung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen die in Wahrheit bestehenden Unfallschäden unter Ausgrenzung von etwa bestehenden Altschäden zu ermitteln und dem Geschädigten so die Möglichkeit zu eröffnen, den Versuch einer überhöhten Abrechnung unter Berücksichtigung von Altschäden zu unternehmen, ohne dass es der Gegenpartei - abgesehen von Mutmaßungen - möglich wäre, substantiiert zu Altschäden vorzutragen, da dies zu einer unzulässigen Ausforschung zu Gunsten des Geschädigten führen würde (vgl. insoweit auch LG Essen, Urt. v. 13.06.2012 -12 O 440/10).
  • LG Münster, 23.04.2014 - 2 O 462/11

    Kein Vorliegen eines provozierten Verkehrsunfalls bei unabwendbarem Ereignis

    Auszug aus AG Essen-Steele, 30.04.2015 - 8 C 460/14
    Die Frage, ob die Klage vorliegend - unabhängig von den vorstehenden Ausführungen - ggfs. allein schon wegen eines Verstoßes des Klägers gegen die prozessuale Wahrheitspflicht gem. § 138 Abs. 1 ZPO und damit wegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze von Treu und Glauben gem. § 242 BGB abzuweisen gewesen wäre (vgl. insoweit z.B. LG Münster, Urt. v. 23.04.2014 - 2 O 462/11), nachdem der Kläger zunächst hat vortragen lassen, dass sämtliche in dem Gutachten des Sachverständigen ... vom 22.07.2014 berücksichtigten Schäden auf das streitgegenständliche Unfallereignis zurückzuführen seien und sein Vorbringen erst nach einem ausdrücklichen Hinweis der Beklagten sowie auch des Gerichts und auf ergänzende Nachfrage des Gerichts im Rahmen des Termins zur mündlichen Verhandlung vom 10.04.2015 dahingehend geändert hat, dass durch das streitgegenständliche Unfallereignis - entgegen seinem vorherigen Vorbringen - lediglich das Gehäuse des linken Außenspiegels "zerkratzt" worden sei, kann in Anbetracht der vorstehenden Ausführungen dahinstehen.
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11

    Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für

    Auszug aus AG Essen-Steele, 30.04.2015 - 8 C 460/14
    Zwar ist insoweit zu berücksichtigen, dass in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass einem Geschädigten aus einem Verkehrsunfallereignis grds. auch ohne nähere Darlegung des ihm im Einzelnen entstandenen Aufwandes eine Kostenpauschale für den mit der Abwicklung der ihm entstandenen Schäden verbundenen Aufwand zuzusprechen ist, was dem Umstand geschuldet ist, dass es sich bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen um ein Massengeschäft handelt, bei welchem dem Gesichtspunkt der Praktikabilität besonderes Gewicht zukommt (vgl. z.B. BGH, URt. v. 08.05.2012 - VI ZR 37/11).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2012 - 1 W 19/12

    Höhe des Kfz-Unfallschadens bei Vorschäden am verunfallten Fahrzeug

    Auszug aus AG Essen-Steele, 30.04.2015 - 8 C 460/14
    Kommt der Geschädigte diesen Anforderungen nicht nach, so dass mangels einer hinreichenden Schätzgrundlage eine zuverlässige Ermittlung auch nur eines unfallbedingten Teilschadens aufgrund der Wahrscheinlichkeit von Vorschäden nicht möglich ist, hat eine solche verbleibende Unsicherheit die vollständige Klageabweisung zu Lasten des Geschädigten zur Folge (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.2012 - I-1 W 19/12).
  • LG Hagen, 14.10.2013 - 4 O 163/13

    Nachweis der Eigentümerstellung an einem beschädigten Pkw durch vorgelegte

    Auszug aus AG Essen-Steele, 30.04.2015 - 8 C 460/14
    Aus diesem Grund kann ein Geschädigter eines Verkehrsunfalles selbst kompatible Schäden, also solche, die durch das Unfallereignis entstanden sein können, nicht ersetzt verlangen, solange es - mangels hinreichender Angaben zur Art und Umfang der Vorschäden - jedenfalls möglich erscheint, dass diese auch bereits durch einen vorhandenen Vorschaden entstanden sind (vgl. z.B. OLG Hamburg, Urt. v. 28.03.2001 - 14 U 87/00; LG Hagen, Beschluss vom 14.10.2013 - 4 O 163/13).
  • OLG Hamburg, 28.03.2001 - 14 U 87/00

    Zum Ersatz des unfallbedingten Teilschadens bei technischer und rechnerischer

    Auszug aus AG Essen-Steele, 30.04.2015 - 8 C 460/14
    Aus diesem Grund kann ein Geschädigter eines Verkehrsunfalles selbst kompatible Schäden, also solche, die durch das Unfallereignis entstanden sein können, nicht ersetzt verlangen, solange es - mangels hinreichender Angaben zur Art und Umfang der Vorschäden - jedenfalls möglich erscheint, dass diese auch bereits durch einen vorhandenen Vorschaden entstanden sind (vgl. z.B. OLG Hamburg, Urt. v. 28.03.2001 - 14 U 87/00; LG Hagen, Beschluss vom 14.10.2013 - 4 O 163/13).
  • LG Essen, 17.12.2012 - 2 O 126/12

    Nachweis des Eigentums am beschädigten Fahrzeug im Zusammenhang mit

  • OLG Köln, 08.02.2011 - 15 U 151/10

    Umfang des Schadensersatzes bei Vorschäden eines unfallbeschädigten Pkw

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