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AG Esslingen, 07.08.2019 - 6 C 1433/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- IWW
- schwarz-weissenhorn.de
130%-Reparatur, Nachbesichtigung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Saarbrücken, 15.09.2017 - 13 S 59/17
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Abrechnung auf Totalschadensbasis; Vertrauen …
Auszug aus AG Esslingen, 07.08.2019 - 6 C 1433/18
Um diese zu ermitteln, ist grundsätzlich ein postengenauer Vergleich vorzunehmen zwischen dem Instandsetzungsaufwand, der die Reparaturkosten zuzüglich eines etwaig verbleibenden Minderwerts umfasst, und dem Wiederbeschaffungsaufwand, der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des Unfallfahrzeugs (LG Saarbrücken, Urteil vom 15. September 2017 - 13 S 59/17 -, Rn. 21, juris m.w.N.).Sein Vertrauen auf die gutachterliche Bewertung "seines" Sachverständigen und die darauf fußende Kalkulation ist folglich bei Durchführung einer Wiederherstellungsmaßnahme grundsätzlich schützenswert (LG Saarbrücken, Urteil vom 15. September 2017 - 13 S 59/17 -, Rn. 30, juris).
- BGH, 27.09.2016 - VI ZR 673/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und …
Auszug aus AG Esslingen, 07.08.2019 - 6 C 1433/18
Insbesondere war der Kläger zu weiteren Recherchen nicht verpflichtet, ebenso wenig dazu, dem Beklagten Gelegenheit zu geben, ihm andere Verwertungsmöglichkeiten aufzuzeigen (BGH, Urteil vom 27.09.2016, Az.: VI ZR 673/15, juris, Rn. 10). - OLG Saarbrücken, 29.05.2018 - 4 W 9/18
Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Kostentragung bei Verweigerung einer …
Auszug aus AG Esslingen, 07.08.2019 - 6 C 1433/18
Kann der Haftpflichtversicherer begründete Zweifel an der Richtigkeit des vom Geschädig- C 1433118 -Seite 8 - ten vorgelegten Privatgutachtens haben, verstößt der Geschädigte gegen die ihm obliegende Rücksichtspflicht, wenn er dem vom Haftpflichtversicherer beauftragten Sachverständigen, ohne einen berechtigten Grund zu haben, die Besichtigung des Fahrzeugs verwehrt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.05.2018, Az.: 4 W 9/18). - BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92
Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten
Auszug aus AG Esslingen, 07.08.2019 - 6 C 1433/18
Anderes gilt nur dann, wenn dem Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen ausnahmsweise ein (Auswahl-) Verschulden zur Last fällt oder für ihn aus sonstigen Gründen gegenüber dem Gutachten Anlass zu Misstrauen besteht (BGH, Urteil vom 06-04-1993 - VI ZR 181/92).