Rechtsprechung
AG Ettenheim, 08.04.2003 - 1 C 255/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatz von Mietwagenkosten; Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten bei Anmietung eines Mietwagens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Ausfallschaden: ersatzfähige Mietwagenkosten - Dauer reparaturbedingten Fahrzeugsausfalls, Erkundigungspflicht, Unfallersatztarif im "üblichen Rahmen", Anrechnung von Einsparungen, verschiedene Nebenkosten
Verfahrensgang
- AG Ettenheim, 11.02.2003 - 1 C 255/02
- AG Ettenheim, 08.04.2003 - 1 C 255/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Freiburg, 18.05.1995 - 3 S 241/94
Auszug aus AG Ettenheim, 08.04.2003 - 1 C 255/02
Bei einer Reparaturdauer von 3 bis 5 Tagen kann vom Geschädigten bei der Anmietung eines Mietwagens die Einholung von Vergleichsangeboten nicht verlangt werden (LG Freiburg, Urteil vom 18. Mai 1995 - 3 S 241/94, Schaden-Praxis 1995, Seite 242).