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AG Ettenheim, 25.01.2011 - 1 C 238/10 |
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Verfahrensgang
- AG Ettenheim, 25.01.2011 - 1 C 238/10
- AG Esslingen, 25.01.2011 - 1 C 238/10
- LG Freiburg, 10.11.2011 - 3 S 77/11
- BGH, 09.10.2012 - VIII ZR 349/11
Wird zitiert von ...
- LG Freiburg, 10.11.2011 - 3 S 77/11
Gebrauchtwagenkauf: Inhaltskontrolle für eine Wartungsklausel in einer …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Ettenheim vom 25. Januar 2011 - 1 C 238/10 - wird zurückgewiesen.Das Urteil des Amtsgerichts Ettenheim vom 25. Januar 2011 - 1 C 238/10 - ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstands und des Inhalts der Garantiebedingungen wird auf das Urteil des Amtsgerichts Ettenheim vom 25. Januar 2011 - 1 C 238/10 - Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
das Urteil des Amtsgerichts Ettenheim vom 25.01.2011, Aktenzeichen: 1 C 238/10 aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 1.500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszins seit dem 01.09.2010 zu zahlen;.