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   AG Ettlingen, 03.01.2000 - 2 M 2202/99   

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https://dejure.org/2000,43215
AG Ettlingen, 03.01.2000 - 2 M 2202/99 (https://dejure.org/2000,43215)
AG Ettlingen, Entscheidung vom 03.01.2000 - 2 M 2202/99 (https://dejure.org/2000,43215)
AG Ettlingen, Entscheidung vom 03. Januar 2000 - 2 M 2202/99 (https://dejure.org/2000,43215)
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  • LG Köln, 20.06.1995 - 6 T 207/95
    Auszug aus AG Ettlingen, 03.01.2000 - 2 M 2202/99
    Kenntnis von den geänderten Lebensbedingungen des Schuldners kann die Gläubigerin jedoch nur erlangen, wenn der Schuldner seine bisherigen Einkünfte ­ für die Gläubigerin nachvollziehbar ­ durch Namen und Anschrift der leistenden Personen darlegt (so ausdrücklich auch LG Köln, JurBüro 1996, 50 f.).
  • LG Hannover, 26.11.1992 - 11 T 196/92
    Auszug aus AG Ettlingen, 03.01.2000 - 2 M 2202/99
    Ebenso verhält es sich, wenn der arbeitslos gewesene Schuldner später keine Arbeitslosenunterstützung mehr beantragt oder nach Bezug von Arbeitslosenhilfe keinen Fortzahlungsantrag mehr stellt (LG Heilbronn MDR 1993, 801).
  • LG Stuttgart, 24.06.1992 - 10 T 84/92
    Auszug aus AG Ettlingen, 03.01.2000 - 2 M 2202/99
    Dazu ist auch erforderlich, dass die Person bezeichnet wird, von der die Zuwendung stammt (LG Stuttgart DGVZ 1993, 114 f.).
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