Rechtsprechung
AG Euskirchen, 03.02.2015 - 11 M 2774/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung der Vornahme der Zwangsvollstreckung aus einem festgestellten Prozessvergleich durch den Gerichtsvollzieher bzgl. hinreichend konkreter Bezeichnung der Gegenleistung
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unbestimmter Titel ist nicht vollstreckbar!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unbestimmtheit als Vollstreckungshindernis im Rahmen der Zug-um-Zug-Vollstreckung (IVR 2016, 20)
Verfahrensgang
- AG Gifhorn - 13 C 1091/13
- AG Euskirchen, 03.02.2015 - 11 M 2774/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 30.08.1973 - 14 W 66/73
Auszug aus AG Euskirchen, 03.02.2015 - 11 M 2774/14
Jedoch ist stets erforderlich, dass das Vollstreckungsorgan in der Lage ist, grundsätzlich allein mit dem Vollstreckungstitel ohne Verwertung der Gerichtsakten oder anderen Urkunden, die nicht Bestandteil des Titels sind, die Vollstreckung durchzuführen (für den Prozessvergleich bereits OLG Hamm NJW 1974, 652).Demgegenüber dürfen außerhalb des Titels liegende Umstände und damit auch die weitere Gerichtsakte bei der Auslegung des Titels grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, mit der Folge, dass ein Prozessvergleich und eine darin angeordnete Zug-um-Zug Leistung regelmäßig aus sich heraus verständlich sein müssen (OLG Hamm NJW 1974, 652;… MüKo ZPO/Götz, 4. Aufl. 2012, § 704 Rn. 8;… Kornol/Wahlmann, Zwangsvollstreckungsrecht, 2012, Rn. 35).
- KG, 24.07.1997 - 25 W 8662/96
Auszug aus AG Euskirchen, 03.02.2015 - 11 M 2774/14
Eine Zug-um-Zug Einschränkung in einem Titel muss so hinreichend bestimmt sein, dass sie ihrerseits zum Gegenstand einer Leistungsklage gemacht werden könnte (BGH 1993, 324, 325; KG NJW-RR 1998, 424, 425).