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   AG Eutin, 15.06.2009 - 36 OWi 4/09   

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https://dejure.org/2009,44458
AG Eutin, 15.06.2009 - 36 OWi 4/09 (https://dejure.org/2009,44458)
AG Eutin, Entscheidung vom 15.06.2009 - 36 OWi 4/09 (https://dejure.org/2009,44458)
AG Eutin, Entscheidung vom 15. Juni 2009 - 36 OWi 4/09 (https://dejure.org/2009,44458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung einer Auslage für die Gewährung von Akteneinsicht; Akteneinsicht durch Erteilung von Aktenausdrucken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • AG Rottweil, 27.08.2020 - 5 OWi 259/20

    Elektronische Aktenführung, Aktenversendungspauschale

    dass bei mangelhafter oder unvollständiger Aktenführung die Auslagenpauschale nicht zu erstatten bzw. erst dann fällig wird, wenn Akteneinsicht im Rechtssinne gewährt worden ist (Vgl. Hierzu beispielsweise: AG Eutin Beschl. v. 15.6.2009 - 36 OWi 4/09 und AG Soest. Beschl. vom 14.09.2016 - 21 OWi 295/16).

    Als zwingend wurde es insoweit insbesondere angesehen, dass das elektronische Dokument nach § 110b Abs. 2 S. 2 OWiG a.F. den Vermerk enthält, wann und durch wen die Unterschrift übertragen worden ist (AG Eutin Beschl. v. 15.6.2009 - 36 OWi 4/09).

  • AG Lüdinghausen, 13.08.2015 - 19 OWi 166/15

    Aktenversendungspauschale, elektronische Aktenführung

    Zwar tragen viele der Dokumente - wie dargestellt - Vermerke, aus denen sich das Datum des Einscannens und der Name des Arbeitsplatzes ergibt (zur Erforderlichkeit insoweit: Amtsgericht Duderstadt, Beschluss vom 01.02.2012 - 3 OWi 366/11; Amtsgericht Eutin, Beschluss vom 15.06.2009 - 36 OWi 4/09; AG Osnabrück, Beschluss vom 18.01.2013 - 201 OWi 570/12 = BeckRS 2013, 04932= DAR 2013, 403 = ZfS 2013, 171), nicht aber alle.
  • AG Osnabrück, 18.01.2013 - 201 OWi 570/12

    Erhebung einer Aktenversendungspauschale bei Akteneinsicht in eine elektronisch

    So tragen die Dokumente schon keine Vermerke, aus denen sich das Datum des Einscannens und der Name des Arbeitsplatzes ergibt (vgl. Amtsgericht Duderstadt, Beschluss vom 01.02.2012, Aktenzeichen 3 OWi 366/11 ; Amtsgericht Eutin, Beschluss vom 15.06.2009, Aktenzeichen 36 OWi 4/09 ).
  • AG Wennigsen, 27.11.2013 - 16 OWi 205/13

    Anforderungen an die Gewährung von Akteneinsicht durch Erteilung eines

    ( Amtsgericht Osnabrück, Beschluss vom 18.04.2013 - 207 OWi 88/13 ; Amtsgericht Duderstadt, Beschluss vom 01.02.2013 - 3 OWi 366/11; Amtsgericht Eutin, Beschluss vom 15.06.2009 - 36 OWi 4/09 ).
  • AG Wennigsen, 14.11.2013 - 16 OWi 205/13

    Bußgeldverfahren - Voraussetzungen für die Erhebung der Aktenversendungspauschale

    (Amtsgericht Osnabrück, Beschluss vom 18.04.2013 - 207 OWi 88/13; Amtsgericht Duderstadt, Beschluss vom 01.02.2013 - 3 OWi 366/11; Amtsgericht Eutin, Beschluss vom 15.06.2009 - 36 OWi 4/09).
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