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   AG Fürstenwalde, 26.11.2015 - 3 OWi 723/15 (GE)   

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https://dejure.org/2015,38948
AG Fürstenwalde, 26.11.2015 - 3 OWi 723/15 (GE) (https://dejure.org/2015,38948)
AG Fürstenwalde, Entscheidung vom 26.11.2015 - 3 OWi 723/15 (GE) (https://dejure.org/2015,38948)
AG Fürstenwalde, Entscheidung vom 26. November 2015 - 3 OWi 723/15 (GE) (https://dejure.org/2015,38948)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Messserie mit persönlichen Daten völlig fremder Verkehrsteilnehmer als Beweisstück für den Betroffenen zur Überprüfung seiner Messung auf Richtigkeit; Akteneinsichtsrecht eines Verteidigers in Unterlagen der Verwaltungsbehörde

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Einsichtsrecht in die gesamte Messserie mit persönlichen Daten völlig fremder Verkehrsteilnehmer

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 20.09.1995 - 2 Ws 174/95

    Rechtswegeröffnung bei richterlichen Entscheidungen über das Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus AG Fürstenwalde, 26.11.2015 - 3 OWi 723/15
    Dazu zählen das gesamte, vom ersten Zugriff an gesammelte Beweismaterial, einschließlich Bild - und Tonaufnahmen, die gerade in dem gegen den Betroffenen gerichteten Ermittlungsverfahren angefallen sind, so auch die vielzitierte Entscheidung des OLG Brandenburg vom 20.09.1995, 2 Ws 174/95, dort begehrte die Verteidigung Akteneinsicht in Unterlagen, die sich bereits in der Verfahrensakte befanden.
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

    Auszug aus AG Fürstenwalde, 26.11.2015 - 3 OWi 723/15
    Gegenstand des Akteneinsichtsrechts sind die dem Gericht vorliegenden Akten, nach BGH, 3 StR 89/09 oder auch OLG Celle, 322 SsRs 420/11.
  • OLG Celle, 13.01.2012 - 322 SsRs 420/11

    Anspruch des Betroffenen auf Einsichtnahme in die den Verkehrsverstoß

    Auszug aus AG Fürstenwalde, 26.11.2015 - 3 OWi 723/15
    Gegenstand des Akteneinsichtsrechts sind die dem Gericht vorliegenden Akten, nach BGH, 3 StR 89/09 oder auch OLG Celle, 322 SsRs 420/11.
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